Falsche Abmahnungen: Zweiter Porno-Anwalt muss hinter Gitter

Ein US-Gericht hat auch den zweiten Partner einer Porno-Abmahnkanzlei zu einer Haftstrafe verurteilt – er kam vergleichsweise glimpflich davon.

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Falsche Abmahnungen: Zweiter Porno-Anwalt muss hinter Gitter

Online-Pornos: Die Abmahn-Anwälte hatten Freunde der Erwachsenenunterhaltung im Visier.

(Bild: Shutterstock/Dmitri Ma)

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Im Verfahren um betrügerische Porno-Abmahnungen muss nun auch der zweite Angeklagte hinter Gitter. Ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Minnesota hat den ehemaligen Rechtsanwalt John Steele wegen Betrugs und Geldwäsche zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Strafmaß fiel vergleichsweise milde aus, weil Steele ein Geständnis abgelegt und gegen seinen ehemaligen Partner ausgesagt hatte. Im Juni war sein Mittäter Paul Hansmeier bereits zu 14 Jahren Haft verurteilt worden.

Als Partner der Anwaltskanzlei Prenda Law hatten die beiden Verurteilten eine Weile für Pornoproduzenten gearbeitet und Internetnutzer wegen Urheberrechtsverstößen abgemahnt. 2011 waren die Anwälte dann dazu übergegangen, selbst Pornos in Filesharing-Netze und auf Torrentseiten hochzuladen – und dafür dann Abmahnungen im Namen von Scheinfirmen zu verschicken. Steele hatte die Vorwürfe im März 2017 eingeräumt.

So konnten sich die in den USA "Porno-Trolle" genannten Juristen die gesamten Einnahmen ihrer Massenabmahnungen in die eigene Tasche stecken. Viele der abgemahnten Nutzer stimmten einem Vergleich über einige Tausend US-Dollar zu, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die Anwälte sollen bis 2013 rund sechs Millionen US-Dollar eingenommen haben.

Doch nach ein paar Jahren wurden die Gerichte misstrauisch wegen der vielen Verfahren, die Prenda Law führte. Richter wiesen Auskunftsersuchen über Inhaber von IP-Adressen zurück, weil die Anwälte die Identität der angeblichen Kläger nicht glaubhaft machen konnten. In einem Verfahren in Kalifornien gab es einen legendären Gerichtsbeschluss mit "Star Trek"-Zitaten.

2012 verklagten Steele und Hansmeier die Netzbetreiber AT&T und Comcast wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung. Auch im Zuge dieses Verfahren befasste sich die Justiz zunehmend mit den Anwälten, was schließlich in strafrechtlichen Ermittlungen mündete. Beiden Juristen wurde ihre Zulassung als Anwalt entzogen. (vbr)