Genaue Preisangaben: Airbnb verbessert Verbraucherschutz nach Druck der EU

Nach einjährigen Verhandlungen mit der EU-Kommission stellt Airbnb Preise jetzt transparenter dar und hat die eigenen Geschäftsbedingungen geändert.

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Genaue Preisangaben: Airbnb verbessert Verbraucherschutz nach Druck der EU

(Bild: Airbnb)

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Nach einjährigen Gesprächen mit der EU-Kommission und Verbraucherschützern bringt Airbnb seine Website und die Nutzungsbedingungen in Einklang mit EU-Recht. Unter anderem zeigt die Online-Zimmervermittlung bei der Suche nach Unterkünften an bestimmten Daten jetzt den Gesamtpreis einschließlich aller Gebühren und Steuern an. "Böse Überraschungen" auf erst später im Buchungsprozess angezeigten Seiten gehörten damit der Vergangenheit an, erklärte die EU-Kommission.

Die Kommission hatte die Online-Zimmervermittlung im Juli 2018 nach einer Analyse von Verbraucherschutzbehörden auf die Missstände hingewiesen und Änderungen binnen anderthalb Monaten angemahnt. Trotz der verspäteten Reaktion zeigte sich Justizkommissarin Věra Jourová jetzt "sehr erfreut" über die Kooperationsbereitschaft des US-Unternehmens, das mit den eingeleiteten Schritten auch "die Funktionsweise" des Portals verbessert habe. Die Tschechin erwartet nun, "dass andere Plattformen nachziehen".

Airbnb weist nach den Zugeständnissen und den damit verknüpften Korrekturen inzwischen auch deutlich aus, ob eine Unterkunft von einem privaten oder einem gewerblichen Vermieter angeboten wird. Die Vermittlungsstelle bietet auf ihrer Webseite zudem einen leicht zugänglichen Link zu einer Plattform für die Online-Streitbeilegung sowie alle erforderlichen Informationen im Zusammenhang mit diesem Schiedsverfahren.

In ihren Geschäftsbedingungen stellt die Plattform nun klar, dass die Nutzer das Recht haben, vor den Gerichten ihres Wohnsitzlandes gegen Airbnb zu klagen. Sie wahrt das grundlegende Recht der Nutzer, juristisch gegen einen Gastgeber im Fall eines persönlichen oder sonstiger Schäden vorgehen zu können. Der Portalbetreiber verpflichtet sich ferner, nicht einseitig die Nutzungsbedingungen zu ändern, ohne die Verbraucher vorab klar zu informieren und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, den Vertrag zu stornieren. (mho)