Berlin: Diesel-Fahrverbote in acht Straßen

Rot-rot-grün erlässt wie angekündigt ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge auf einigen wenigen Straßenabschnitten – Ausnahmen gibt es aber auch.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 445 Kommentare lesen
Dieselfahrverbotsschild in der Stadt

(Bild: Shutterstock/RikoBest)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Volker Briegleb

Der rot-rot-grüne Senat in Berlin hat Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auf einigen Streckenabschnitten in der Hauptstadt erlassen. Teilstücke von insgesamt acht Straßen sind damit für Diesel-Autos und -Lastwagen bis einschließlich Abgasnorm Euro 5 tabu. Darüber wird eine Tempobegrenzung auf 30 km/h für weitere Streckenabschnitte eingeführt, teilte der Senat am Dienstag in Berlin mit. Zudem sollen Linienbusse und kommunale Fahrzeuge modernisiert werden.

Der Senat hatte Fahrverbote bereits im Frühjahr angekündigt, doch der Vollzug verzögerte sich dann – wie so vieles in Berlin. Den Senatsangaben zufolge sind insgesamt 2,9 Kilometer Straße von dem Fahrverbot betroffen, das entspreche 0,05 Prozent des gesamten 5452 Kilometer langen Straßennetzes der Hauptstadt. Anlieger sind vom Durchfahrtverbot ausgenommen. Diese Regelung gilt für Anwohner und für den Wirtschaftsverkehr (Handwerker, Pflegedienste, Lieferdienste). Konkret geht es um Teilstücke folgender Straßen vor allem im Bezirk Mitte:

  • Leipziger Straße zwischen Leipziger Platz und Charlottenstraße
  • Brückenstraße zwischen Köpenicker Straße und Holzmarktstraße
  • Reinhardtstraße zwischen Charitéstraße und Kapelle-Ufer
  • Alt-Moabit zwischen Gotzkowskystraße und Beusselstraße
  • Friedrichstraße zwischen Unter den Linden und Dorotheenstraße
  • Stromstraße zwischen Bugenhagenstraße und Turmstraße

Sowie in Neukölln:

  • Hermannstraße zwischen Silbersteinstraße und Emser Straße
  • Silbersteinstraße zwischen Hermannstraße und Karl-Marx-Straße

Die Fahrverbote gehen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zurück. Es hatte im Oktober 2018 Maßnahmen verlangt, damit die zulässigen Stickstoffoxid-Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden. Erwirkt hatte das Urteil die Lobbyorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH), die auch in vielen anderen Städten geklagt hat, in denen die von der EU festgelegten Grenzwerte für Stickstoffoxide überschritten werden.

Mit den Fahrverboten, die Teil der "zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans" sind, will der Senat nun "die Luftqualität in der Hauptstadt verbessern". Die Grenzwerte für Feinstaub halte die Stadt seit 2015 ein, hieß es vom Senat weiter. Schwerpunkt sei deshalb nun die Reduzierung von Stickstoffoxiden. "Unsere Modellierungen zeigen, dass wir mit den Maßnahmen des vorliegenden Luftreinhalteplans die Grenzwerte bis Ende 2020 einhalten werden", meint die Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther (Grüne). (vbr)