Foto-Wagen von Apple: Was man gegen Aufnahmen tun kann

Apple schickt von Juli bis September Kameraautos durch alle Bundesländer. Datenschützer geben Tipps, wie man widerspricht.

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Look Around von Apple

So würde "Look Around" in Deutschland aussehen, würden die Bilder publiziert.

(Bild: Apple)

Lesezeit: 3 Min.

Der Kampf um Google Street View in Deutschland liegt mittlerweile fast ein Jahrzehnt zurück. 2010 entschloss sich der Suchmaschinenriese, Anwohnern, Hausbesitzern und Geschäftsbetreibern zu erlauben, Kameraaufnahmen ihrer Gebäude im Web verpixeln zu lassen – nach langen Gesprächen mit Datenschützern.

Mit Apple wiederholt sich der Streit nun wieder – auch wenn der Konzern laut eigenen Angaben zumindest derzeit nicht vor hat, seine in den kommenden Wochen frisch erfassten "Look Around"-Bilder öffentlich zu publizieren. Dennoch schickt der iPhone-Hersteller seine Foto-Wagen auf große Fahrt, bereits publizierten Angaben zufolge wird die Erfassung sogar deutlich über das hinausgehen, was Google dereinst durchführte. So will Apple in allen 16 Bundesländern vorbeischauen – von Bremerhaven bis zum Bodensee. Mit den erfassten Infos will das Unternehmen seinen Kartendienst Apple Maps verbessern; sie landen auf Infrastruktur in den USA.

Doch was ist zu tun, wenn man nicht möchte, dass Apple die Daten der eigenen Wohnbebauung erfasst – oder man meint, von einem der Kameraautos fotografiert worden zu sein? Grundsätzlich sollte das Vorgehen simpel sein. Man kann sich mit solchen Beschwerden ebenso direkt an die Unternehmen wenden wie mit der Aufforderung, das eigene Haus, die eigene Wohnung oder das eigene Auto ganz oder teilweise unkenntlich zu machen. Bei Apple geht das zunächst per E-Mail – ein Webformular hat der Konzern noch nicht aufgesetzt.

Wer dabei auf Probleme stößt – etwa, wenn das Unternehmen nicht reagiert –, muss allerdings andere Saiten aufziehen. Er kann sich zur Durchsetzung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Beschwerden gegen Apple sind an das zuständige Landesamt für Datenschutzaufsicht Bayern zu richten, das seinen Sitz wie Apple in München hat.

Sinnvoll kann außerdem sein, gleich einen Widerspruch an Apple zu senden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Thüringen hat ein PDF-Formular entwickelt, bei dem man schlicht nur noch seine Adresse ausfüllen muss – und ankreuzen, was man Apple untersagt, etwa die Abbildung des Grundstücks/Wohngebäudes oder die Datenerhebung von Fahrzeug und Person. Weiterhin kann man Apple auffordern, eventuell vorhandene Rohdaten zu löschen. Bei Google klappte letzteres vor fast einer Dekade ohne Probleme: Der Konzern verpflichtete sich, nur verpixelte Aufnahmen auf seinen Servern zu lagern, kommt also auch nicht mehr an die Originalfotos. (mit Material der dpa) / (bsc)