Zensus: Verfassungsbeschwerde gegen Test mit echten Meldedaten

Bürgerrechtler gehen vor dem Bundesverfassungsgericht weiter gegen den massenhaften Transfer von Meldedaten für einen Probelauf der Volkszählung vor.

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Zensus: Verfassungsbeschwerde gegen Test mit echten Meldedaten

… oder besser: "Zählen, um morgen zu wissen"?

(Bild: dpa)

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Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat zusammen mit Aktivisten vom Arbeitskreis Zensus Verfassungsbeschwerde gegen die massenweise Übermittlung von Meldedaten in einem Testlauf für die Volkszählung 2021 erhoben. Es sei nicht akzeptabel, dafür reale Daten mit Klarnamen zu verwenden, betonte GFF-Generalsekretär Malte Spitz. In der IT-Branche gehöre es längst zum Standard, für einen solchen Probebetrieb fiktive oder zumindest anonymisierte Werte zu verwenden. Zudem genüge eine Stichprobe, die Gesamtdatei mit 82 Millionen Bürgern sei nicht erforderlich.

"Das Verhalten der Software im realen Einsatz unter Last sollte mit Echtdaten oder mit Testdaten gleich sein", erläutert der IT-Sicherheitsexperte Jens Kubiziel. Die Kläger kritisieren auch, dass die zu übermittelnden Datensätze sensible Informationen wie die Religionszugehörigkeit, einen möglichen Migrationshintergrund, die Geschlechtsidentität oder Ordnungsnummern enthalten. Damit ließen sich Verknüpfungen zwischen verschiedenen Personen herstellen.

Die beiden Organisationen hatten im Januar bereits einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen das Testverfahren gestellt. Die Karlsruher Richter lehnten das Dringlichkeitsersuchen im Februar aber ab, da sie "in der Kürze der Zeit" keinen schwerwiegenden Grund erkennen konnten, um den Mitte Januar angelaufenen Probebetrieb zu stoppen. Es stehe den Antragstellern offen, Verfassungsbeschwerde zu erheben, so könnten die offenen Fragen beantwortet werden.

Der GFF-Vorsitzende Ulf Buermeyer meint, der Staat dürfe den Datenschutz nicht der Bequemlichkeit opfern. Das Ringen um die Grundrechte sei in dem Fall auch noch nicht zu Ende, da die Daten bis zu zwei Jahre zentral gespeichert bleiben sollten. Sollte die Beschwerde erfolgreich sein, könnte zumindest das Risiko von Hackerangriffen oder sonstigen unrechtmäßigen Abgriffen der Informationen reduziert werden. Zudem wäre künftig solchen Probeläufen ein Riegel vorgeschoben. (anw)