Verfassungsschutzgesetz: Sachsen-Anhalt will Staatstrojaner einsetzen

Verschlüsselte Kommunikation ist Standard. Für Leute, die schwere Straftaten vorhaben, ohnehin. Sachsen-Anhalts Verfassungsschutz soll Einsicht erhalten.

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  • dpa

Sachsen-Anhalt will sein Verfassungsschutzgesetz der technischen Entwicklung anpassen: Verfassungsschützer sollen danach künftig auch verschlüsselte Kommunikation mitverfolgen können, wenn ein Richter zustimmt, teilte das Innenministerium am Dienstag in Magdeburg mit. "Wir haben die gesetzlichen Regeln so angepasst, dass wir im Grunde genommen weiter das machen können, was wir schon immer machen durften, bevor das Internet kam, bevor Verschlüsselungstechniken kamen", sagte Verfassungsschutzchef Jochen Hollmann. Das Gesetz muss aber erst noch vom Landtag beschlossen werden.

"Wir sind mit der Zeit – und so ging es ja vielen Nachrichtendiensten und der Polizei – immer weniger in der Lange gewesen, Gespräche auch inhaltlich abzuhören." Hollmann betonte, die sogenannte Quellen-TKÜ sei auf den absoluten Ausnahmefall beschränkt, vielleicht ein oder zwei im Jahr. Der Verfassungsschutz sei dafür auch auf das Bundesamt für Verfassungsschutz angewiesen. Es gehe um jede laufende Kommunikation vom Telefonat bis zu Messenger-Diensten. Das LKA Berlin hatte kürzlich vergeblich teure FinFischer-Spähtechnik gekauft – sie durfte nicht eingesetzt werden. Die Bundesregierung will mit dem Staatstrojaner inzwischen auch Einbrüche effektiver aufklären können.

Sachsen-Anhalts neues Gesetz sieht zudem vor, dass Erkenntnisse über 14- und 15-Jährige nicht nur gespeichert, sondern auch an den Verfassungsschutzverbund weitergegeben werden können. Bislang würden Daten in jeweils zweistelliger Zahl gespeichert, sagte Hollmann. Als Beispiel nannte er 15-Jährige, die zur Terrormiliz IS ausgereist sind. Wenn beim Bund oder in anderen Ländern Erkenntnisse aufliefen, könnten die aus Sachsen-Anhalt dazu gespeichert werden. Das sei wichtig für eine gemeinsame Sicherheitsarchitektur in Deutschland, sagte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU).

Im Gesetzentwurf seien die nachrichtendienstlichen Mittel für die verdeckte Informationsbeschaffung aufgezählt. Alles, was nicht aufgezählt sei, gehe auch nicht. Laut Verfassungsschutzchef Jochen Hollman sind etwa die Observation, der Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittlern, Bild-Aufzeichnungen, verdeckte Ermittlungen mit und ohne Technik, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen und das Aufklären des Internets aufgeführt.

Neu sei auch eine stärkere parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes. Bei zwei Beratungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums sei ein öffentlicher Teil vorgesehen. Bisher ist die Öffentlichkeit komplett ausgeschlossen. Das Gremium hieß bislang Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) und heißt künftig Parlamentarisches Kontrollgremium (PKG), weil für die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans ebenfalls die Abkürzung PKK genutzt wird. (emw)