Dänemark: Strafverfolger dürfen Vorratsdaten vorerst nicht mehr nutzen

Nach dem Skandal um mögliche Fehlurteile aufgrund von Problemen mit der Vorratsdatenspeicherung hat die dänische Justiz die Notbremse gezogen.

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Dänemark: Strafverfolger dürfen Vorratsdaten vorerst nicht mehr nutzen

Der dänische Justizminister Nick Hækkerup

(Bild: justitsministeriet.dk)

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In Dänemark dürfen derzeit Daten aus der anlasslosen Protokollierung elektronischer Nutzerspuren nicht als Beweismittel genutzt werden. Dem Justizministerium lägen neue Informationen von der Nationalen Polizei vor, "wonach in den in Strafsachen verwendeten Telekommunikationsdaten weitere schwerwiegende Fehler festgestellt wurden". Daher habe der Generalstaatsanwalt angeordnet, dass die Messwerte der Provider vorübergehend nicht verwendet werden dürfen.

Die Sperre gilt zunächst zwei Monate lang. In dieser Zeit sollen die Mängel untersucht und deren Ursachen ermittelt werden. Das sei wichtig, da die Nachrichten über Probleme mit den Daten "das Vertrauen in das Rechtssystem untergraben", betonte der dänische Justizminister Nick Hækkerup.

Im Juli war bekannt geworden, dass es massive Probleme mit den Telefon- und Internetdaten in Dänemark gibt. Seit 2012 könnten in rund 10.700 Gerichtsverfahren möglicherweise fehlerhafte Beweise eingeführt worden sein. Nun soll offiziell geprüft werden, ob deswegen Verdächtige fälschlicherweise verurteilt wurden oder es zu anderen Justizirrtümern kam. Es handelt sich um einen der größten Skandale im dänischen Rechtssystem.

Nach Polizeiangaben bestand der erste, angeblich im März beseitigte Fehler darin, dass etwa ein Drittel der von den Telekommunikationsanbietern gelieferten Daten im eigenen IT-System "falsch konvertiert" worden sei. Einige Informationen seien unter den Tisch gefallen, was etwa zu Ungenauigkeiten bei den mit Geoinformationen erstellten Bewegungsprofilen von Handy-Nutzern geführt haben könnte. Auch bei sensiblen Verbindungsdaten wie dynamischen IP-Adressen sind klare Zeitstempel elementar, da die Provider diese häufig wechselnden Anwendern zuweisen.

Mittlerweile habe sich auch herausgestellt, dass einige Standortdaten mit falschen Mobilfunkantennen verknüpft worden seien, erläuterte Generalstaatsanwalt Jan Reckendorff gegenüber dem dänischen öffentlichen Rundfunk. Potenziell könnten so Unschuldige mit Aufenthalten an Tatorten in Verbindung gebracht worden seien. Es handle sich insgesamt um einen "sehr, sehr ernsthaften Vorgang".

Gegebenenfalls müssten Verfahren auch noch einmal neu geführt werden, heißt es von der dänischen Justiz. Dies dürfte sich aber als schwierig herausstellen, da die Provider viele der Daten in alten Fällen inzwischen gelöscht haben und Nutzern nicht mehr nachträglich zugeordnet werden könnten.

Obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung wiederholt für unvereinbar mit dem Grundrechten erklärte, müssen die Telekommunikationsunternehmen in Dänemark die "Verkehrsdaten" momentan zwei Jahre lang speichern und auf Antrag hin der Polizei für die Bekämpfung schwerer Straftaten übermitteln. (anw)