E-Tretroller sollen in Fußgängerzonen automatisch langsamer fahren

Geofencing könnte dabei helfen, dass E-Tretroller bei Bedarf langsamer werden und an bestimmten Orten nicht abgestellt werden können.

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E-Tretroller sollen in Fußgängerzonen automatisch langsamer fahren

Circ ist neben Lime, Tier und Voi ein Anbieter, der sich mit den Städten und Kommunen zusammengetan hat.

(Bild: dpa / Robert Günther)

Lesezeit: 3 Min.

Kommunen und Anbieter wollen eine automatische Drosselung von E-Tretrollern etwa in Fußgängerzonen. Sie fordern das Bundesverkehrsministerium auf, für die Betriebserlaubnis sicherzustellen, dass Elektrokleinstfahrzeuge zum Schutz von Fußgängern auf flächenhaft nicht zulässigen Verkehrsflächen automatisch langsamer fahren. Das teilten der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund am Montag mit. Sie legten eine Rahmenvereinbarung mit den Anbietern Circ, Lime, Tier und Voi vor. Ziel ist, für mehr Ordnung und Sicherheit bei der Nutzung der kleinen Fahrzeuge zu sorgen.

Das Verkehrsministerium hatte Ende Juli erklärt, eine bestimmte Software bei Leihmodellen unter die Lupe zu nehmen – die bisher nicht Gegenstand der Anträge auf eine Allgemeine Betriebserlaubnis beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gewesen sei. Konkret handelt es sich um eine Funktion, die die Geschwindigkeit von E-Scootern automatisch drosseln kann, sobald man damit in bestimmte Bereiche fährt. Darunter fallen etwa Fußgängerzonen, die wie Gehwege für die kleinen Gefährte tabu sind. Die Zonen werden über das globale Satellitennavigationssystem GPS markiert.

Die Behörden prüften die eingesetzten Funktionen und ihre Wirkungsweisen, wie das Ministerium erklärt hatte. Die Betriebserlaubnis ist Voraussetzung dafür, dass E-Scooter unterwegs sein dürfen. E-Tretroller sind seit Mitte Juni zugelassen.

"Durch den Einsatz von technischen Möglichkeiten wie Geofencing können bestimmte Gebiete wie denkmalgeschützte Bereiche oder Orte, an denen die Verkehrssicherheit besonders gefährdet ist, von den Fahrzeugen freigehalten werden, indem der Leihvorgang dort nicht beendet werden kann", heißt es in der Rahmenvereinbarung. Die Kommunen sollen die Ausschlussflächen festlegen. Auch könnten die E-Nutzer mit Bonussystemen zu "einem umfeldgerechten Abstellen der E-Tretroller angeleitet werden", heißt es weiter. Beispielsweise könnte belohnt werden, Leihvorgänge an bevorzugten Abstellorten zu beenden. Die Anbieter sollen dafür sorgen, dass abgestellte E-Tretroller, die andere behindern oder gefährden, schnell entfernt werden und dafür ein Beschwerdemanagement einrichten.

Bisher dürfen E-Tretroller nicht auf Wegen benutzt werden, die mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" gekennzeichnet sind. Die Rahmenvereinbarung enthält den Vorschlag, diese Wege mit dem Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" zu markieren.

Die Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Anbietern soll als "Diskussionsgrundlage" dienen für die Abstimmungen zwischen einzelnen Kommunen und Anbietern. Es enthält wesentliche Aspekte einer "partnerschaftlichen Kooperation". Damit sich die E-Tretroller gut in den Verkehr integrierten, brauche es vor allem die Rücksicht derer, die mit den E-Rollern unterwegs seien – sowie klare Regeln, wo Roller stehen dürften und wo nicht, hieß es. Ziel sei ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit sowie Konfliktsituationen im Straßenraum zu vermeiden.

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"Die Kommunen sind aufgeschlossen gegenüber dieser neuen Form der Nahmobilität", beteuerte Gerd Landsberg vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. "E-Tretroller können einen Beitrag leisten zum Klimaschutz, wenn sie tatsächlich Pkw-Fahrten ersetzen. Darüber hinaus sehen viele Kommunen durch die neuen Angebote Chancen ihre Attraktivität im Tourismus zu steigern." (mit Material der dpa) / (anw)