Schlappe für Bundeskartellamt: Facebook muss Daten nicht entbündeln

Das Bundeskartellamt hatte Facebook aufgefordert, sein Geschäftsmodell mit Daten grundlegend zu ändern. Diese Anordnung ist nun außer Vollzug.

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Schlappe für das Kartellamt: Facebook muss Daten nicht entbündeln

(Bild: Derick Hudson/Shutterstock.com)

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Facebook darf weitermachen wie bisher. Zumindest muss das Unternehmen die Auflagen des Bundeskartellamtes zur Verarbeitung von Nutzerdaten nicht umsetzen. Sie seien möglicherweise rechtswidrig und deshalb einstweilen außer Vollzug.

Die Entscheidung gab der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf bekannt. "Selbst wenn die beanstandete Datenverarbeitung gegen Datenschutzbestimmungen verstoße, liege darin nicht zugleich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht", heißt es in der Begründung. Die deutschen Wettbewerbshüter hatten von Facebook verlangt, angehäufte Daten zu entbündeln und dabei mit der marktbeherrschenden Stellung argumentiert.

Vorausgegangen war eine drei Jahre andauernde Prüfung, bei der festgestellt wurde, Facebook nutze seine Marktmacht, um Daten zu sammeln und zu bündeln. Fortlaufend sollte das Unternehmen seinen Nutzern die explizite Wahl lassen, ob Daten gebündelt werden dürfen, die auf der Plattform selbst, über Tochterunternehmen wie Instagram und Whatsapp, oder auch andere Seiten mit Facebook-Plugin gesammelt werden. Facebook hatte gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. (emw)