Streit über Jugendschutz: KJM verliert vor dem Verwaltungsgericht Berlin

Das aktuelle deutsche Jugendschutzsystem kann vorerst weiter bestehen. Der Entzug der Zulassung des Jugendschutzprogramms JusProg wurde vorläufig aufgehoben.

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Streit über Jugendschutz: KJM verliert vor dem Verwaltungsgericht Berlin

(Bild: VSFPHoto/Shutterstock.com)

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Von
  • Torsten Kleinz
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Im aktuellen Streit um das Jugendschutzprogramm JusProg hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren der Klage der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter stattgegeben. Damit bleibt der aktuelle Status Quo der Jugendschutzregulierung in Deutschland vorläufig erhalten.

Mit dem Entzug der Zulassung im Mai hatte die staatliche Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) versucht, einen Schlussstrich unter die Bemühungen eines von der Industrie selbst verantworteten privilegierten Haftungsregimes zu ziehen. So war JusProg nach Jahren immer noch das einzige anerkannte Jugendschutz-Programm, das die Selbstauszeichnung von Angeboten im öffentlich zugänglichen Internet erlaubte.

Mit der Rücknahme der Zulassung wären Inhalteanbieter gezwungen gewesen für den deutschen Markt Jugendschutzsysteme direkt in ihre Angebote zu integrieren, statt darauf zu vertrauen, dass Eltern den Internetzugang ihrer Kinder selbst so konfigurieren, so dass diese mit keinen gefährdenden Inhalten konfrontiert werden. Alternativ wäre eine Sendezeitregelung in Kraft gesetzt worden.

Grund für den Streit war insbesondere, dass die Software des von der Industrie getragenen Vereins JusProg bis dato nur für Windows zur Verfügung stand. Die KJM war der FSM deshalb vor, sie hätte die Zulassung nicht erneuern dürfen, ohne dass der Jugendschutz auf Smartphones ausgeweitet wäre. Dabei beruft sich die Aufsichtsbehörde auf Studien, wonach Kinder und Jugendliche besonders häufig über Smartphones auf Internetinhalte zugreifen.

Mit dieser Begründung hat die KJM nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin selbst ihre Kompetenzen überschritten. Zwar habe die Behörde das Recht, eine unzulässige Zulassung durch die FSM zu widerrufen. Doch das Selbstkontrollorgan habe sich an die gesetzlichen Vorschriften gehalten. "Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin setzt §11 Absatz 1 JMStV nicht voraus, dass Jugendschutzprogramme einen plattform- und systemübergreifenden Schutz bieten", heißt es in der heise online vorliegenden Urteilsbegründung.

Die Richter betrachteten auch ausgiebig die Gesetzesbegründungen und die Gesetzeshistorie und kamen dabei zum Schluss, dass der Gesetzgeber hier keinesfalls eine Auslegungslücke übersehen habe, sondern die Vorschriften wie formuliert zu gelten haben.

In einer ersten Stellungnahme zeigt sich die KJM enttäuscht. "Die Entscheidung des Gerichts und die damit verbundene aufschiebende Wirkung der Klage hat nun zur Folge, dass Telemedienanbieter bis auf Weiteres umfassend privilegiert bleiben, obwohl kein wirksamer Schutz der Kinder und Jugendlichen vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten besteht," erklärt Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der KJM.

Die FSM hingegen begrüßt die Entscheidung, die Rechtssicherheit für ein effektiv wirksames Jugendschutzsystem schaffe. "Jugendschutzprogramme bieten einen zuverlässigen Schutz für Kinder und Jugendliche vor jugendgefährdenden Internetinhalten.", erklärt Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM.

Der Streit ist damit noch nicht ausgestanden. So geht das Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin weiter. Gleichzeitig ändern sich die gesetzlichen Grundlagen. So muss Deutschland bis 2020 die überarbeitete AVMD-Richtlinie der Europäischen Union umsetzen, ebenso ist ein neue Medien-Staatsvertrag derzeit auf dem Weg in die Länderparlamente. Zugleich will auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey das Jugendschutzgesetz überarbeiten und dazu einen Entwurf bis Ende des Jahres vorlegen.

Unterdessen bleibt auch JusProg nicht untätig und will den von der KJM beklagten Mangel beheben: "JusProg wird in Kürze Jugendschutzprogramme für Smartphones und Tablets ab Basis von Android und iOS vorlegen und auch ein nameserverbasiertes Filtersystem, um die Kinder und Jugendlichen auf fast allen Geräten zu schützen – auch wenn wir dazu nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht verpflichtet sind", erklärte Stefan Schellenberg, Vorsitzender von JusProg gegenüber heise online.

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(axk)