Bayerns Polizeigesetz: Expertenkritik an "drohender Gefahr" und Präventivhaft

Eine Kommission zur Begutachtung des geplanten Polizeigesetzes in Bayern fordert Nachbesserungen. Sie empfiehlt auch eine Begrenzung der Präventivgewahrsams.

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Bayerisches Polizeigesetz: Expertenkritik an "drohender Gefahr" und Präventivhaft

(Bild: mahc/Shutterstock.com)

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  • dpa

Die Kommission zur Begutachtung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) empfiehlt der Staatsregierung eine Einschränkung des umstrittenen Begriffs der "drohenden Gefahr". Durch die Einführung einer "Legaldefinition der "konkreten Gefahr" könne in der Anwendungspraxis eine bessere Verdeutlichung der Begriffe erreicht werden, teilte das Gremium um den ehemaligen Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, Karl Huber, am Freitag in München mit. Die "drohende Gefahr" sei tatsächlich auf den Schutz von überragend wichtigen Rechtsgütern zu beschränken.

Die Kommission hat sich seit mehr als einem Jahr mit der Kritik an dem Gesetz befasst. Das PAG hatte lange vor seiner Verabschiedung im Landtag im Mai 2018 für große Proteste in Bayern gesorgt. Tausende Menschen gingen bei Demonstrationen gegen die Gesetzesnovelle auf die Straße. Sie befürchteten, dass die Neuregelung die Rechte der Menschen unverhältnismäßig einschränkt, weil die Polizei etwa in Ausnahmefällen auch ohne konkreten Verdacht auf geplante Straftaten Überwachung und andere polizeiliche Maßnahmen einleiten darf.

Darüber hinaus empfiehlt die Kommission eine deutliche Begrenzung des sogenannten Präventivgewahrsams – also Inhaftierungen zur Verhinderung von möglicherweise drohenden Straftaten – auf unter drei Monate. Laut Huber gebe es dagegen keinen Änderungsbedarf bei den generellen Voraussetzungen für die Anordnung der Inhaftierung. (mho)