SWIFT-Abkommen: USA speichern Bankdaten teils länger als geplant

US-Behörden löschen "extrahierte Daten" aus dem Programm zum Aufspüren der Terrorismusfinanzierung nicht vereinbarungsgemäß, doch das Innenministerium winkt ab.

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Eine Frau bezahlt im Internet mit ihrer Kreditkarte

(Bild: Shutterstock/Elvira Koneva)

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Die Bundesregierung hat keine eigenen Informationen darüber, dass die USA Foulspiel bei der umstrittenen transatlantischen Übereinkunft zur Weitergabe von Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT betreiben. Die EU-Kommission hatte zuvor erklärt, dass das US-Finanzinformationen Informationen, die es nach bestimmten Kriterien aus den SWIFT-Datenströmen herausfiltert, entgegen dem Geiste des Abkommens für das Programm zum Aufspüren der Terrorismusfinanzierung nicht zusammen mit den ursprünglichen Bankdaten spätestens nach fünf Jahren lösche.

Das federführende Bundesinnenministerium quittiert diese Brüsseler Mitteilung zum Terrorist Finance Tracking Program (TFTP) mit Schulterzucken. "Die mit TFTP zugesicherten Datenschutzverpflichtungen sind einzuhalten", schreibt das Ressort in einer heise online vorliegenden Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke. Es schweigt sich aber dazu aus, welche Mechanismen man für geeignet halte, damit diese "extrahierten Daten" nicht länger aufbewahrt werden, als für die Ermittlungen oder die weitere Strafverfolgung nötig ist.

Genau solche Verfahren hatte die Kommission in ihrem fünften, auf EU-Seite zusammen mit Europol erstellten Prüfbericht im Juli gefordert. Die Bundesregierung räumt allein ein, dass die europäische Polizeibehörde nach Abschluss von Ermittlungen bisher nicht regelmäßig von den Mitgliedsstaaten über diese Tatsache unterrichtet habe. Dies erkläre sich zum Teil damit, dass oft von Seiten der Justizbehörden keine Rückmeldung über Verfahrensausgänge an die Ermittler erfolgten.

Der Regierung liegen auch "keine Erkenntnisse" vor, ob Europol erfolgreich gegenüber dem US-Finanzministerium sichergestellt habe, dass herausgefilterte Daten im Zusammenhang mit erledigten Fällen gelöscht würden, ist der Antwort zu entnehmen. Generell erachtet das Innenministerium das TFTP, das es fälschlicherweise mit "Trivial File Transfer Protocol" ausschreibt, als "alternativloses Ermittlungstool". Insbesondere das Aufspüren von Konten im Ausland sei auf anderem Wege nur schwer möglich, da hierzu regelmäßig der langwierige Weg der Rechtshilfe zu bestreiten wäre. Eine unmittelbare, formelle Rückmeldung gegenüber Europol über erzielte Fahndungstreffer erfolge aber von US-Seite aus nicht.

Der linke Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko fordert angesichts der Fehler im System, das TFTP-Abkommen auf Eis zu legen und grundsätzlich zu überprüfen. Deutsche Kriminalämter, die in den vergangenen Jahren Dutzende Anfragen gestellt oder unaufgefordert Meldungen aus den USA aus dem Programm erhalten hätten, dürften "die widerrechtlich erlangten Informationen bis dahin nicht nutzen". Berlin und Brüssel sollten auch nicht weiter still zusehen, wie sich US-Behörden "nicht an die Regeln zur Rasterfahndung in europäischen Finanzinformationen halten". (mho)