Drastische Strafe für LG nach unzureichendem Kundensupport

LG wurde von einem australischen Gericht zu einer hohen Geldstrafe verdonnert, weil das Unternehmen Kunden abgewimmelt hatte, deren TVs Einbrenner zeigten.

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Drastische Strafe für LG nach missverständlichem Kundensupport
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Der australische Gerichtshof hat LG Electronics zu einer Geldbuße in Höhe von 160.000 australische Dollar (etwa 99.000 Euro) verurteilt. Zwei Kunden hatten Fernseher des koreanischen Herstellers gekauft und diese hatten nach eineinhalb Jahren Burn-In-Effekte gezeigt. In der darauffolgenden Garantieabwicklung hatte sich der Kundendienst nach Einschätzung des Gerichts nicht angemessen verhalten.

Der eigentliche Fall liegt bereits einige Jahre zurück. Es ging um zwei Kunden, die von LGs telefonischem Kundendienst abgewimmelt wurden, als sie eingebrannte Inhalte an ihren TVs (mit Plasma- und LC-Display) reklamieren wollten. Daraufhin hatte die Wettbewerbs- und Verbraucherkommission Australiens (ACCC) der Niederlassung des koreanischen Herstellers LG Electronics im Dezember 2015 vorgeworfen, in beiden Fällen unvollständige Angaben zu Garantie und Schadensabwicklung für seine Geräte abzugeben. Die Klage des ACCC wurde im September 2017 in erster Instanz abgewiesen und im Juni 2018 vom Bundesgericht teilweise bestätigt.

Das australische Bundesgericht erklärte nun abschließend, LG habe den beiden Kunden gegenüber irreführende Erklärungen über ihre Rechte auf Verbrauchsgarantie abgegeben. Der LG-Kundendienst hatte die Kunden seinerzeit abgewimmelt mit dem Hinweis, dass der Hersteller nicht für die Burn-In-Probleme zuständig sei. Dies sei eine missverständliche Aussage gewesen, die nahe am Leugnen von Garantien für den Verbraucher insgesamt liege, befanden die Richter.

In Australien haben Käufer auch nach Ablauf einer Herstellergarantie das Recht auf Geräte in akzeptabler Qualität. Haben sie fehlerhafte Produkte gekauft, besteht Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung im Rahmen der Verbrauchergarantien. Dies hatte der LG-Kundensupport aus Sicht der Richter nicht deutlich gemacht. Das Gericht hatte nicht beurteilt, ob ein Burn-In unter die Herstellergarantie fällt, sondern ob der LG-Kundensupport die beiden Geschädigten ausreichend über den fortdauernden Qualitätsanspruch gemäß australischem Verbrauchergesetz aufgeklärt hat.

In der Urteilsbegründung erklärte Richter Middleton nun, seiner Ansicht nach genügten die Erklärungen des obersten Gerichtshofs, dass LG gegen das Gesetz verstoßen hat. Die von ihm beschlossenen Geldstrafen verdeutlichten die Ablehnung des Verhaltens von LG unmissverständlich. LG sei jedoch anzurechnen, dass für die beiden Kunden keine zusätzlichen Kosten entstanden seien, da das Unternehmen die Arbeits- und Materialkosten für die nötige Reparatur übernommen hatte.

Das c't magazin hat sich in seiner Rubrik "Vorsicht Kunde" vor einiger Zeit mit einem vergleichbaren Fall bei einer anderen Displaytechnik befasst. Dabei hatte der Besitzer eines OLED-TVs vergeblich bei Hersteller LG eine Garantieabwicklung aufgrund eingebrannter Bilder am organischen Display eingefordert – LG hatte sie mit dem Hinweis abgelehnt, das Phänomen falle nicht unter seine Garantiebedingungen. LG behandelte den Fall kulant, nachdem sich c't eingeschaltet hatte; der Kunde bekam ein Ersatzgerät.

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Am manchen OLEDs treten statische Artefakte auf, die wie ein Schatten im Bildhintergrund liegen. Was Besitzer eines OLED-Fernsehers gegen dieses Burn-In unternehmen können, haben wir im Beitrag Maßnahmen gegen das Einbrennen zusammengefasst.

[Update 11.09.2019 – 11:40 Uhr] LG hat inzwischen gegenüber c't darauf hingewiesen, dass es sich bei den den Beschwerden zugrunde liegenden Fernsehern nicht um OLED-TVs, sondern um einen mit Plasma- und einen mit LC-Display gehandelt hat. Die Meldung wurde entsprechend korrigiert. (uk)