Aktionsplan: In Hessen soll die Zivilgesellschaft Online-Hetze mitbewerten

Nichtregierungsorganisationen werden laut dem Programm Staatsanwälte beim Kampf gegen Hasskommentare unterstützen. Beleidigung soll Offizialdelikt werden.

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Aktionsplan gegen Hetze: In Hessen soll die Zivilgesellschaft "Hate Speech" mitbewerten

(Bild: pixabay.com)

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Die hessische Landesregierung hat nach dem mutmaßlich rechtsextremistisch motivierten Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, einem rassistischen Mordversuch in Wächtersbach und dem gewaltsamen Tod eines kleinen Jungen in Frankfurt sowie den Reaktionen darauf im Internet ein "Aktionsprogramm gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Hate Speech" aufgelegt. Bei der Präsentation des Plans betonten Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und sein Vize Tarek Al-Wazir von den Grünen: "Es ist unser Ziel, ein gesellschaftliches Bündnis für die Ächtung von Hetze im Netz und außerhalb des Netzes zu schaffen sowie Rechtsextremismus und Gewalt verstärkt zu bekämpfen."

Als eine zentrale Maßnahme aus dem Paket will die Regierung ein Meldesystem für Online-Hetze aufbauen, in dem die Hessische Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), in diesem Bereich "erfahrene zivilgesellschaftliche Partner", Vertreter von Medienunternehmen, die Polizei, eine beim Hessischen Cyber Competence Center (H3C) angesiedelte Task Force, das Demokratiezentrum Hessen und weitere Helfer Hand in Hand arbeiten sollen.

Ziel der ungewöhnlichen angestrebten Kooperation ist es, Hasskommentare "und andere strafbare Inhalte" schneller als solche zu erfassen, "damit die Betroffenen unmittelbar und unkompliziert unterstützt sowie die Strafverfolgungsbehörden besser als bisher in die Lage versetzt werden, beweiserhebliche Daten zu sichern und damit eine effiziente Strafverfolgung in Gang zu setzen". In diesem Zusammenhang soll auch das Prinzip "Verfolgen statt nur Löschen“ verstärkt umgesetzt werden.

Die einzubindenden Nichtregierungsorganisationen sollten dabei verstehen lernen, wie die Staatsanwälte denken und was strafrechtlich relevant ist, erklärte die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: "Es geht uns einfach sehr viel verloren, wenn wir auf die Hilfe von Privaten verzichten." Durch die Mitarbeit der Zivilgesellschaft wolle man gerade vermeiden, eine staatliche Überwachungsstruktur aufzubauen. Gleichzeitig sei es angesichts von großen Datenmengen und der Schnelligkeit des Internets geboten, neue Wege zu gehen.

Die Zivilgesellschaft solle in dem Verbund den Ermittlern dabei helfen, alle gemeldeten Beiträge zu bewerten, erläuterte ZIT-Leiter Andreas May. Die noch nicht bekannt gegebenen Organisationen, mit den derzeit Gespräche laufen, fühlten sich trotzdem nicht als 'Hilfssheriffs' im Internet missverstanden, sondern als "Vermittler zwischen Staatsanwaltschaften und Gesellschaft".

Schwarz-Grün macht sich mit dem Programm ferner dafür stark, den Straftatbestand der Beleidigung im Internet als Offizialdelikt auszugestalten. Einschlägige Delikte können bislang nur dann verfolgt werden, wenn eines der Opfer dies ausdrücklich wünscht. Dies führt laut der Landesregierung dazu, dass sich unmenschliche Gewalt- und Hassäußerungen oft "rasend schnell in den sozialen Medien" verbreiteten, "ohne dass die Ermittlungsbehörden einschreiten können". Mit der anvisierten Reform könnten Strafverfolger dagegen selbstständig vorgehen. Auf einen ähnlichen, von Online-Plattformen kritisch gesehenen Ansatz drängt etwa auch der Passauer Staatsrechtler Dirk Heckmann.

Mehr Infos

Staatsanwalt Christoph Hebbecker ermittelt bei Hasskommentaren im Internet und wird dafür beschimpft. Dabei tritt er entschieden für die Meinungsfreiheit ein.

Trotz der weitgehenden Vorschläge unterstrich Al-Wazir, dass es beim Einsatz gegen "Hate Speech" darum gehe, Straftaten zu bekämpfen. Die Meinungsfreiheit solle nicht eingeschränkt werden. Maßstab für die Verfolgung durch die staatlichen Stellen sei ausschließlich der Verdacht auf das Vorliegen einer kriminellen Handlung. (tiw)