EuGH: Facebook muss Beleidigungen auch weltweit löschen

Plattformbetreiber wie Facebook können gezwungen werden, ähnliche und gleichlautende Hasskommentare zu suchen und weltweit zu löschen

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Facebook

(Bild: dpa, Andrea Warnecke)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Online-Dienste wie Facebook können gezwungen werden, bei einer rechtswidrigen Beleidigung nach weiteren wortgleichen oder ähnlichen Äußerungen zu suchen und diese zu löschen. Das EU-Recht steht entsprechenden Entscheidungen nationaler Gerichte nicht entgegen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts kann demnach auch eine weltweite Löschung veranlasst werden.

In dem Fall, den der Oberste Gerichtshof Österreichs Anfang 2018 dem EuGH vorgelegt hatte, geht es um beleidigende Äußerungen gegen die frühere Parteichefin der österreichischen Grünen, Eva Glawischnig-Piesczek. Die Politikerin war auf Facebook unter anderem als "korrupter Trampel" und "miese Volksverräterin" bezeichnet worden. Nach einer Unterlassungsverfügung hatte Glawischnig-Piesczek auch eine Löschung wortgleicher und sinngleicher Beleidigungen gefordert. Der Oberste Gerichtshof Österreichs bat daraufhin den EuGH, zu prüfen, ob das mit der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vereinbar wäre.

Die Richtlinie besagt, dass Host-Provider wie etwa Betreiber eines Online-Netzwerks nicht für von den Nutzern veröffentlichte Informationen verantwortlich sind – bis sie auf deren Rechtswidrigkeit hingewiesen werden. Zugleich kann ein Host-Provider gemäß der Richtlinie nicht generell verpflichtet werden, bei ihm gespeicherte Informationen zu überwachen oder aktiv nach rechtswidrigem Vorgehen zu suchen.

Mit seiner Entscheidung folgte der EuGH dem Antrag von Generalanwalt Maciej Szpunar, demzufolge Plattformbetreiber rechtswidrige Inhalte künftig gründlicher und weltweit löschen müssen. Bereits 2017 hatte das Wiener Oberlandesgericht in dem Fall geurteilt, dass Facebook in Österreich als Hassbeiträge gewertete Inhalte auf der gesamten Plattform löschen muss, weil es nicht reiche, sie lediglich für österreichische Nutzer zu sperren.

Update, 12:47 Uhr: Gegenüber der Nachrichtenagentur APA hat Klägerin Eva Glawischnig-Piesczek das Urteil als "historischen Erfolg für den Persönlichkeitsschutz gegen Internet-Giganten" bewertet. Die ehemalige Chefin der österreichischen Grünen sieht in dem Urteil eine klare Hilfestellung für alle Menschen, die beleidigt würden oder über die Übles geschrieben werde. Diese Menschen wollten vor allem eine schnelle Löschung der entsprechenden Einträge möglichst weltweit. (rbr)