Trotz Kritik: Frankreich startet Online-Identitätsnachweis mit Gesichtserkennung

Das über eine Smartphone-App gesteuerte elektronische ID-System Alicem soll im November frühzeitig ausgerollt werden.

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Trotz Kritik: Frankreich startet Online-Identitätsnachweis mit Gesichtserkennung

(Bild: interieur.gouv.fr)

Lesezeit: 3 Min.

Die französische Regierung hält trotz massiver Kritik von Datenschützern, IT-Sicherheitsexperten und Bürgerrechtlern an ihrem Plan fest, als erstes europäisches Land ein elektronisches Identifikationssystem (eID) unter Einsatz automatisierter Gesichtserkennung einzuführen. Der Startschuss für das Verfahren "Authentification en ligne certifiée sur mobile" (Alicem) soll bereits im November erfolgen, berichtet die Finanznachrichtenagentur Bloomberg. Zunächst sei die Weihnachtszeit dafür angepeilt gewesen.

Die für den Identitätsnachweis benötigte und bislang nur für Android verfügbare Smartphone-App hat das Innenministerium zusammen mit der Passbehörde Agence nationale des titres sécurisés (ANTS) entwickelt. Alicem soll unter anderem als universeller Login-Service für alle Partnerdiensten von "FranceConnect" fungieren, dem staatlichen System, das den Zugang zu derzeit rund 500 öffentlichen Online-Angeboten erleichtert. Nutzer müssen sich damit nicht mehr verschiedene Kennungen und Passwörter merken. Zudem sollen sie darüber Personalausweise oder Reisepässe und Einsicht in Daten im Bereich Justiz oder Sozialwesen beantragen können.

Beim Erstellen des zugehörigen Kontos soll das System mithilfe der Gesichtserkennung und einem live aufgenommenen Video automatisiert prüfen, ob die Person, die das Smartphone verwendet, Inhaber des benötigten biometrischen Ausweises oder einer ausländischen elektronischen Aufenthaltserlaubnis ist. Das aus dem Chip für den Abgleich ausgelesene Foto bleibe dabei auf dem Mobiltelefon des Benutzers gespeichert, biometrische Daten würden mit niemand geteilt, versichert die Regierung. Das angefertigte Video, in dem der zu Identifizierende blinzeln oder den Kopf bewegen muss, werde sofort nach der Bestätigung gelöscht.

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte bereits im Frühjahr nach der Veröffentlichung des Verordnungsentwurfs schwere Bedenken gegen Alicem erhoben. Die Behörde verweist darauf, dass der ID-Dienst auf der Einwilligung des Nutzers beruht. Diese Freigabe sei jedoch nur mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar, "wenn die Datenverarbeitung für die Erbringung der von der Person angeforderten Dienstleistung unbedingt erforderlich ist" oder eine echte Alternative verfügbar sei. Wer die "biometrische Behandlung" aber ablehne, könne keine staatlich abgesicherte digitale Identität erlangen.

Laut der CNIL könnte das Innenressort durchaus "auf andere Verifizierungsinstrumente" zurückgreifen. Denkbar seien etwa ein persönlicher Termin bei einer Meldebehörde oder ein Videoanruf bei einem ANTS-Mitarbeiter ähnlich wie beim hierzulande im privaten Bereich vielfach praktizierten VideoIdent-Verfahren. Die Regierung hält dagegen, dass niemand gezwungen werde, ein Alicem-Konto anzulegen. Bürger könnten sich nach wie vor spezifische Accounts für Online-Dienste besorgen, andere über FranceConnect verfügbare elektronische Identifizierungsmittel verwenden oder traditionelle "physische" Verwaltungsverfahren in Anspruch nehmen.

Aufgrund der mit Alicem verknüpften Probleme hat die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net im Juli Klage gegen die Initiative beim Conseil d’État, dem obersten französischen Verwaltungsgericht, eingereicht. (vbr)