Whistleblower bekommen in der EU mehr Schutz

Hinweisgeber sollen künftig in der EU vor Repressalien geschützt werden. Allerdings sollen sie sich nicht sofort an die Presse wenden.

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Whistleblower

(Bild: Shutterstock / Lightspring)

Lesezeit: 3 Min.

Whistleblower sollen in der Europäischen Union künftig besser geschützt sein. In öffentlichen und privaten Organisationen als auch in Behörden müssen die EU-Mitgliedsländer sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einrichten. Hinweisgeber sollen weitestgehend vor Repressalien geschützt werden und nationale Behörden werden verpflichtet, die Bürger zu informieren und öffentliche Stellen im Umgang mit Hinweisgebern zu schulen.

Der Rechtsakt wird nun von den EU-Staaten förmlich unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Das EU-Parlament hatte den besseren Schutz für Whistleblower im April beschlossen. Anders als das Parlament es vorsah, sollen sich Hinweisgeber nun nicht direkt an die Presse wenden.

Als Hinweisgeber werden Personen definiert, "die nicht schweigen, wenn sie im Rahmen ihrer Arbeit Fehlverhalten feststellen, das dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft; etwa wenn dadurch die Umwelt, die öffentliche Gesundheit, die Verbrauchersicherheit oder die öffentlichen Finanzen Schaden nehmen". Whistleblower haben in den vergangenen Jahren mit den Paradise und Panama Papers oder Lux Leaks immer wieder schmutzige Steuerdeals und -hinterziehung im großen Stil sowie etwa den NSA-Skandal aufgedeckt. Vielfach werden sie dafür von der Justiz aber wie Kriminelle verfolgt.

Der nun in der Richtlinie 2018/0106 festgelegte Schutz für Hinweisgeber soll sich auf diverse Bereiche erstrecken, dazu gehören die öffentliche Auftragsvergabe, Finanzdienstleistungen, Geldwäsche, Produkt- und Verkehrssicherheit, nukleare Sicherheit, die öffentliche Gesundheit sowie der Verbraucher- und Datenschutz.

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern werden verpflichtet, zuverlässig funktionierende Meldekanäle einzurichten. Hinweisgebern wird empfohlen, zunächst die internen Kanäle ihrer Organisation zu nutzen, bevor sie auf externe, von den Behörden eingerichtete Kanäle zurückgreifen. Sie sollen aber auch dann geschützt werden, wenn sie sich sofort an diese externe Stellen wenden.

Geschützt werden sollen Angestellte und Beamte auf nationaler oder lokaler Ebene, Freiwillige und Praktikanten, nicht geschäftsführende Mitglieder, Gesellschafter und mehr. Geschützt werden sollen sie sowie auch ihre Unterstützer wie Angehörige und Kollegen davor, suspendiert, herabgestuft oder eingeschüchtert zu werden. Behörden und Unternehmen müssen innerhalb von drei Monaten auf Meldungen von Missständen reagieren und diese weiterverfolgen.

Zurzeit sei der Schutz von Hinweisgebern nur bruchstückhaft geregelt, erläutert der Rat. Zehn EU-Mitgliedstaaten hätten Rechtsvorschriften, die Hinweisgebern einen umfassenden Schutz bieten. Auf EU-Ebene gebe es hauptsächlich im Bereich Finanzdienstleistungen Rechtsvorschriften, die Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vorsehen. (anw)