"Flugärger"-App hilft beim Einfordern von Fluggastrechten

Die Durchsetzung von Fluggastrechten ist nicht immer einfach. Die "Flugärger"-App soll dabei helfen. Spezielle Kosten entstehen dafür nicht.

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"Flugärger"-App hilft beim Einfordern von Fluggastrechten

(Bild: olb / heise online)

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Die kostenfreie "Flugärger"-App der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen soll Flugreisenden dabei helfen, ihre Fluggastrechte etwa bei verspäteten oder annullierten Flügen einzufordern. Nach Angaben von Wolfgang Schuldzinki, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, handelt es sich bei der "Flugärger"-App bundesweit um das einzige nicht-kommerzielle Angebot dieser Art. Bisher mussten verärgerte Flugreisende ihre Ansprüche entweder mit einem gewissen Aufwand selbst oder mit Hilfe von Dienstleistern bei den Fluglinien anmelden.

Die "Flugärger"-App, die für Android und iOS zum Download bereitsteht, fragt zunächst ab, ob ein Direktflug verspätet war, ein Anschlussflug aufgrund einer Flugverspätung verpasst wurde oder der gebuchte Flug annulliert wurde. Danach reicht es aus, die Flugnummer und das Abflugdatum einzugeben. Die App prüft daraufhin mögliche Ansprüche und berechnet die Höhe. Außerdem generiert die App ein passendes Anschreiben mit korrekter Adressierung an die Fluglinie, das der Passagier per E-Mail oder per Post versenden kann. Kosten entstehen dem Anwender im Gegensatz zu kommerziellen Angeboten, die eine Provision erhalten, nicht. Sollte die Airline die Ansprüche ablehnen, dann haben Nutzer die Möglichkeit, ihren Fall direkt über die App an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) oder an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz weiterzuleiten.

"Zwar kann die App keinen Ersatzflug herbeizaubern, aber mit ihr können gebeutelte Passagiere mit nur ein paar Klicks ihre potenziellen Entschädigungsansprüche einfach und kostenlos prüfen und geltend machen. Ich bin davon überzeugt, dass die App für Flugreisende zum unentbehrlichen Reisebegleiter wird. Sie erleichtert es Passagieren, zu ihrem Recht zu kommen", sagte NRW-Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser bei der Vorstellung der App in Düsseldorf am Montag.

Am 11. Oktober 2018 hatte der NRW-Landtag beschlossen, Apps für mobile Betriebssysteme zum Anmelden von Fluggastrechten zu erstellen und das Verbraucherschutzministerium damit beauftragt. Das Land NRW hat die Entwicklung der App durch die Verbraucherzentrale mit 250.000 Euro finanziert.

Flugreisende haben gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf Entschädigungen in Höhe zwischen 250 und 600 Euro, sofern Verspätungen über drei Stunden aufgetreten sind oder eine kurzfristige Annullierung eines Fluges erfolgte. Zudem können Fluggäste Ausgaben für Verpflegung am Flughafen und gegebenenfalls Kosten für ein Hotelzimmer gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Airline Betreuungsleistungen vor Ort verweigert hat. Außerdem muss die Fluglinie für die Verspätung oder die Flugannullierung verantwortlich sein.

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(olb)