EU-Regelung für Google Street View könnte Ende der Verpixelung bedeuten

Noch gilt in Deutschland eine Sonderregelung für Panorama-Fotos von Google Street View. Doch das Recht auf Vorab-Widerspruch und Verpixelung könnte bald enden.

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Google auf Foto-Tour

Google auf Foto-Tour: Bei der Einführung des Panoramadienstes Google Street View war die Aufregung in Deutschland groß.

(Bild: dpa, Tobias Kleinschmidt/Archiv)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Dorothee Wiegand

Ob früher wirklich alles besser war, lässt sich im Internet auf Google Street View nachschauen – jedenfalls für die 20 größten Städte in Deutschland. 2008 bis 2010 hatten die Kamerawagen von Google dort Aufnahmen gemacht, bevor der Straßenbilderdienst im November 2010 in Deutschland startete. Street View löste allerdings schon vorher heftige Reaktionen der Datenschützer aus und stieß von Anfang an auf viel Kritik.

Anders als in anderen Ländern konnten Immobilienbesitzer und -bewohner in Deutschland vorab Einspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern ihrer Häuser und Wohnungen einlegen. Davon machten viele Bürger Gebrauch, was wiederum zu einem hohen Aufwand bei Google führte. Nach Ablauf der Vorab-Widerspruchsfrist lagen Ende Oktober 2010 mehr als 244.000 Anträge zur Entfernung eines Hauses aus den Panoramabildern vor. Daher mussten viele Stellen in den Street-View-Fotos unkenntlich gemacht werden.

Weil der Aufwand aufgrund der deutschen Datenschutzvorgaben so hoch war, trieb Google das Projekt hierzulande nach einem holprigen Start nicht weiter voran. Die meisten Landstriche in Deutschland findet man bei Street View gar nicht und die vorhandenen Bilder aus Großstädten wurden seit 2010 nicht mehr aktualisiert.

Das alles könnte sich bald ändern, berichtet die Welt am Sonntag nach Erkundigungen bei der Hamburger Datenschutzbehörde. Sie ist derzeit noch für Google Deutschland zuständig, weil das Unternehmen hier seinen Sitz hat. Google habe nun allerdings die Frage an die Behörde herangetragen, "ob eine Veröffentlichung von Panoramabildern ohne die Vorgabe eines Vorabwiderspruchs möglich ist", erklärten die Hamburger Datenschützer gegenüber der Zeitung. Derzeit stehe man daher "in einer Abklärung mit den anderen deutschen Aufsichtsbehörden.“

Zudem werde das Thema im November mit den Behörden der Mitgliedstaaten im Europäischen Datenschutzausschuss besprochen. Ziel seien einheitliche EU-weite Standards für alle Panoramadienste. Da Google seinen europäischen Sitz in Irland hat, könnte mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung die Zuständigkeit für die gesamte EU auf irische Behörden übergehen. Google teilte gegenüber der Welt am Sonntag mit, man sei dabei zu klären, ob dies der Fall ist. Sollte eine einheitliche EU-Regelung kommen, für die die Zuständigkeit in Irland liegt, würde die weltweit einmalige deutsche Sonderregelung vermutlich bald entfallen. (dwi)