Leistungsschutzrecht: Medien kritisieren Google in offenem Brief

Google höhle das Leistungsschutzrecht aus, heißt es in einem offenen Brief von Journalisten und Verlegern. Frankreich setzt die Richtlinie ab Donnerstag um.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 177 Kommentare lesen
Leistungsschutzrecht: Medien kritisieren Google in offenem Brief

(Bild: Billion Photos/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

In Frankreich tritt am morgigen Donnerstag der neue Leistungsschutz in Kraft. Google wird dann keine Snippets französischer Medien mehr anzeigen, es sei denn, diese haben ausdrücklich der kostenfreien Verwendung zugestimmt. Laut EU-Recht müsste Google sonst dafür zahlen. Medienhäuser kritisieren Google nun in einem offenen Brief für diesen Weg. Die Suchmaschine höhle damit das Gesetz aus.

In dem Brief heißt es, es sei zynisch von Google, Medien zwischen zwei schlechten Optionen entscheiden zu lassen. Gebe man die Inhalte, die als Snippets wie eine Vorschau in der Suchmaschine angezeigt werden, zu dieser Verwendung frei, ohne dass Google dafür bezahlt, akzeptiere man den "langsamen Tod", der Nachrichtenhäuser in Europa immer leerer werden lasse – so wie es in den USA bereits passiert sei. Verweigere man Google die Nutzung der Inhalte, verringere sich die Sichtbarkeit von Nachrichten drastisch. Das wiederum sei "Selbstmord", denn der damit einhergehende Besucherrückgang auf den Seiten könne kein Herausgeber finanziell ausgleichen.

Zudem werfen die Unterzeichner dem Internetgiganten vor, er nutze "die Feinheiten von nationalen Gesetzten aus, den Sinn der Richtlinie zu untergraben. So wie er es auch geschafft hat, weltweit Steuern zu umgehen". Damit brüskiere Google erneut die nationale und europäische Souveränität. Gerade in Zeiten von Fake-News und in denen unabhängiger Journalismus angegriffen werde, wäre es "katastrophal, aufzugeben".

Derzeit haben mehr als 800 Journalisten den Brief unterschrieben. Darunter sind auch Medienschaffende aus anderen europäischen Ländern. Frankreich setzt die Richtlinie als erstes Land um, Verleger hatten auf eine rasche Umsetzung gedrängt – und auf satte Zahlungen von Google gehofft, nachdem das Leistungsschutzrecht in der EU-Urheberrechtsreform festgeschrieben wurde. Das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Verlage ist vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die Kommission übermittelt hatte. (emw)