Digitale Krankschreibung: Bundestag beschließt Aus für "gelben Schein"

Ein für erkrankte Arbeitnehmer, für Krankenkassen und Unternehmen vertrautes Bild soll verschwinden: die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 822 Kommentare lesen
Digitale Krankschreibung: Bundestag beschließt Aus für "gelben Schein"

(Bild: dpa / Patrick Pleul)

Lesezeit: 2 Min.

Der Bundestag hat das Aus für den "gelben Schein" beschlossen. Die Krankmeldung auf Papier soll künftig durch eine digitale Bescheinigung für den Arbeitgeber ersetzt werden. Das sieht ein umfangreiches Gesetzespaket zum Bürokratieabbau vor, das am Abend den Bundestag passiert hat.

Wer sich bisher vom Arzt krankschreiben lässt, bekommt mehrere Bescheinigungen. Eine muss an den Arbeitgeber geschickt werden, eine an die Krankenkasse, eine ist für die persönlichen Akten bestimmt. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits eine Neuregelung auf den Weg gebracht, wonach die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen ab dem Jahr 2021 von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden. Die elektronische Übermittlung einer Arbeitsunfähigkeitsmeldung an den Arbeitgeber war aber nicht Bestandteil dieser Regelungen.

Mit dem jetzt beschlossenen " Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie " informiert die Kasse den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber soll elektronisch die Daten zu Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung abrufen können. Dadurch sollen die Unternehmen und ihre Mitarbeiter erheblich entlastet werden. Die hierfür erforderliche Anbindung der Vertragsärzte an die Telematikinfrastruktur soll flächendeckend bis zum 1. Januar 2021 vollzogen sein.

Allerdings ist auch noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Wenn die Länderkammer ebenfalls grünes Licht gibt, müssen Hotelgäste in Zukunft auch keine Meldescheine auf Papier mehr ausfüllen. Damit entfällt für Hotels, Pensionen und Campingplätze die Pflicht, pro Jahr rund 150 Millionen Meldescheine zwölf Monate lang aufzuheben.

Gleichzeitig wird mit der Gesetzesnovelle die Archivierung elektronisch vorliegender Steuerunterlagen vereinfacht. Zudem sind Unternehmensgründer in den kommenden sechs Jahren nicht mehr monatlich, sondern nur noch vierteljährlich zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Durch die zahlreichen Änderungen sollen Wirtschaft und Bevölkerung jährlich um mehr als 1,1 Milliarden Euro entlastet werden. (mit Material der dpa) / (anw)