Datenethik-Kommission: IT-Wirtschaft warnt vor Generalverdacht gegen Algorithmen

Digitalverbände reagieren allergisch auf das Gutachten der Datenethiker, aus der Wissenschaft und der Opposition gibt es aber viel Lob für die Empfehlungen.

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Datenethik-Kommission: IT-Wirtschaft warnt vor "Generalverdacht" gegen Algorithmen

Algorithmen in autonomen Autos gehören in eine andere Risikobewertung, meint die Datenethik-Kommission.

(Bild: metamorworks/Shutterstock.com)

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Die Datenethik-Kommission (DEK) der Bundesregierung hat mit ihrem am Mittwoch vorgelegten Abschlussgutachten und den darin enthaltenden 75 Handlungsempfehlungen beim vielkritisierten "Überwachungskapitalismus" den Finger in die Wunde gelegt. Verbände der IT-Wirtschaft beurteilen das Werk daher mit scharfen Tönen. Der Bitkom betont etwa, Ziel des eingeleiteten Dialogs über eine ethische Datennutzung dürfe es nicht sein, "Deutschland zu einem analogen Inselstaat zurückzubauen".

Die Verfasser des Berichts stellten "fast alle Algorithmen unter einen Generalverdacht", moniert der Verband. Die allerwenigsten davon würden aber das Risiko von Diskriminierung oder Gefahr für Leib und Leben bergen. Die geforderte Risikobewertung für jede einzelne der teils längst alltäglichen Programmroutinen "sei nicht nur nicht notwendig, sondern angesichts der Fülle an Anwendungen auch in der Praxis überhaupt nicht durchführbar". Der Bitkom hat parallel die den Leitfaden "Blick in die Blackbox" veröffentlicht, um Algorithmen für Künstliche Intelligenz (KI) in der Praxis nachvollziehbarer zu machen.

"Mit einigen Forderungen ist die Kommission deutlich übers Ziel hinausgeschossen", haut der eco-Verband der Internetwirtschaft in die gleiche Kerbe. Regulierungsphantasien wie eine neue allgemeine europäische Algorithmen-Verordnung (EUVAS) könnten dem eco zufolge "zur echten Digitalisierungsbremse werden". Bei der ins Spiel gebrachten Pflicht zur Interoperabilität für Messenger und soziale Netzwerke müsse hinterfragt werden, inwieweit dadurch die Souveränität von Nutzern eingeschränkt werde.

Der TÜV-Verband begrüßte dagegen die Initiative der DEK, KI und selbstlernende Algorithmen in unterschiedliche Risikoklassen einzuteilen. Ein autonomes Fahrzeug sei etwas anderes als ein Online-Shop oder ein intelligentes E-Mail-Postfach. Bei Gefahr für Leib und Leben oder starken Eingriffen in die Privatsphäre der Verbraucher müsse die KI nachweisbar sicher sein. Unabhängige Prüfungen der Technik zur Sicherheit von Verbrauchern, Beschäftigten und Unternehmen seien ein wichtiges und richtiges Instrument, um einschlägige Innovationen auf dem europäischen Markt zum Durchbruch zu verhelfen.

Der Bericht sei "sehr gelungen" und decke "das Spektrum nötiger regulatorischer Maßnahmen ab, um das Recht technologiesensibel weiterzuentwickeln", konstatiert Matthias Kettemann, Leiter eines Forschungsprogramms zur "Regelbildung in digitalen Kommunikationsräumen" am Leibniz-Institut für Medienforschung Hamburg. Zentral sei "der doppelte Fokus auf den Schutz der Menschenrechte und der Würde des Menschen sowie die Wahrung und Förderung von Demokratie und gesellschaftlichem Zusammenhalt". Zu oft sei bislang in der Debatte über die "Datafizierung" das gesellschaftliche Ganze verlorengegangen.

"Der Bericht ist mit Blick auf unsere digitale Realität ausgearbeitet und bildet die Fakten sehr gut ab", lobt die Frankfurter Datenschutzrechtlerin Anne Riechert. Das vorgeschlagene Datentreuhandmodell sei wichtig, um das informationelle Selbstkontrollrecht des Einzelnen zu bewahren und in zugleich von Entscheidungen zu entlasten. Der Stuttgarter Medienwissenschaftler Tobias Keber begrüßte vor allem, dass die Kommission dem "Konzept des sogenannten Dateneigentums" eine klare Absage erteilt habe.

Auf einen wichtigen, aber etwas versteckten Aspekt des Berichts verweist Tobias Matzner, Professor für Medien, Algorithmen und Gesellschaft an der Uni Paderborn. So stellten die Autoren klar, dass digitale Selbstbestimmung auch einen einschlägigen Umgang mit nicht-personenbezogenen Daten einschließen müsse. Big-Data-Analysen machten eine Trennung dieser von persönlichen Informationen längst unwirksam. Richtig sei auch, dass Daten nicht mehr als "Gegenleistung" für digitale Dienste gesehen werden sollten.

"Die Kommission hat geleistet, wozu die Bundesregierung selbst seit Jahren nicht im Stande ist: Sie hat sehr konkrete Vorschläge zur dringend notwendigen Regulierung in zentralen Fragen der Digitalisierung vorgelegt", konstatieren die grünen Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz und Tabea Rößner. Mit dem Bericht werde deutlich, dass bisherige Kampagnen gegen die informationelle Selbstbestimmung, die die Regierung mit Schlagworten wie "Dateneigentum" und "Datenreichtum" über Jahre betrieben habe, "in Expertenkreisen keine Unterstützung fand und findet".

Ähnlich äußerten sich Anke Domscheit-Berg und Petra Sitte von der Linksfraktion. Ihrer Ansicht nach besteht nun rascher Handlungsbedarf um sicherzustellen, "dass der Einsatz von Algorithmen dem Gemeinwohl dient". Die Regierung müsse etwa ihre KI-Strategie überarbeiten. Die Koalition sollte "der Datenpolitik endlich denselben Stellenwert einräumen wie etwa der Steuerpolitik", forderte der FDP-Digitalexperte Manuel Höferlin. Der Missbrauch von Datenmacht müsse schärfer sanktioniert werden. Einige der DEK-Vorschläge atmeten aber "den Geist eines Dirigismus, der in unserer globalen Informationsgesellschaft an seine Grenzen stößt". (mho)