Aufsichtsbehörden: Globale Standards für Datenschutz und gegen Online-Hass

Die Internationale Datenschutzkonferenz hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Vorgaben für den Erhalt der Privatsphäre weltweit stärker vereinheitlichen soll.

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EU-Datenschutzregeln

(Bild: pixabay)

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Datenschutzbehörden aus aller Welt wollen künftig noch stärker kooperieren, globale Standards setzen und das Verhältnis zwischen dem informationellen Selbstbestimmungsrecht und anderen Grundrechten besser ausleuchten. Darauf haben sich Vertreter von rund 120 einschlägigen Aufsichtsämtern aus mehr als 80 Ländern beim Jahrestreffen der Internationalen Datenschutzkonferenz (IDSK) in dieser Woche in Tirana verständigt. Das Gremium setzte eine Arbeitsgruppe ein, um eine entsprechende Strategie für einen stärker global vernetzten Datenschutz zu entwickeln.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber begrüßte den Schritt: "Die Digitalisierung sorgt dafür, dass Daten mittlerweile weltweit miteinander verbunden und abrufbar sind. Daher muss auch der Datenschutz grenzübergreifend eine Garantie zur Wahrung der essenziellen Grundrechte darstellen." In Europa habe die Politik mit der Datenschutz-Grundverordnung hierzu bereits einen ersten Schritt getan. Die IDSK gehe diesen Weg mit der neuen "Policy Strategy Working Group" nun konsequent weiter.

Die Konferenz strebt laut Kelber für die Zukunft auch eine festere Struktur an, um neben dem jährlichen Treffen eine ständige Zusammenarbeit ihrer Mitglieder zu erleichtern. Dies sei ein Grund dafür gewesen, die IDSK in "Global Privacy Assembly" umzubenennen. Strategisch habe sich die Versammlung bis 2021 Schwerpunkte wie Künstliche Intelligenz (KI) und besondere datenschutzrechtliche Anforderungen für den Schutz von Minderjährigen gesetzt.

Das Gremium verabschiedete zudem mehrere Entschließungen, zu der eine "zur Bedeutung des Datenschutzes als Grundrecht" zählt. Darin appellieren die Kontrolleure an die Regierungen weltweit, die Sicherung der Privatheit als Menschenrecht anzuerkennen und in nationalen Gesetzen zu verankern. Darüber fordern sie Unternehmen auf, nachweisbar Verantwortung für den Datenschutz und weitere Grundrechte zu übernehmen.

Eine weitere Entschließung befasst sich mit sozialen Medien und gewalthaltigen extremistischen Inhalten. Die IDSK drängt damit die Betreiber sozialer Netzwerke, ihre Dienste und die Daten ihrer Nutzer vor Missbrauch zu bewahren. Zugleich müssten sie die Verbreitung terroristischer und extremistischer Botschaften stoppen, ohne dabei die Meinungsfreiheit aus den Augen zu verlieren. Dies gelte auch für die parallel geforderten Bemühungen, einschlägige Propaganda und Gewaltaufrufe als solche zu identifizieren und dagegen vorzugehen.

Die Plattformen sollten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden über solche Funde und die eingeleiteten Schritte, sie zu löschen, informieren, heißt es in der Resolution. Dabei müssten die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte eingehalten werden. Netzwerkanbieter sollen zudem klare Regeln aufstellen, welche Inhalte sie als terroristisch oder in anderer Hinsicht als rechtswidrig ansehen. Nutzern müsse klar sein, welchen Content sie posten dürften. Die Aufsichtsbehörden geben auch Hinweise dazu, wie sich menschliche Fehler im Vorfeld oder im Umgang mit Datenpannen besser vermeiden lassen sollen. (bme)