Datenhandel: 18 Millionen Euro Strafe für österreichische Post

Weil man bei Österreichs Post Daten über die "Parteiaffinität" von Millionen Österreichern und mehr Informationen kaufen konnte, gibt es nun eine Strafe.

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Datenhandel: 18 Millionen Euro Strafe für Österreichische Post

(Bild: Österreichische Post AG)

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Die österreichische Post muss 18 Millionen Euro Strafe für rechtswidrigen Handel mit personenbezogenen Daten von mehreren Millionen Österreichern zahlen. Das geht aus einer Verwaltungsstrafe der Datenschutzbehörde hervor, die die Post selbst am Dienstag im Zuge der Bekanntgabe der Geschäftszahlen öffentlich gemacht hat.

Gleichzeitig teilte sie aber mit, dass sie Rechtsmittel dagegen einlegen will. Die Entscheidung ist also noch nicht rechtskräftig. Der Datenschutzbehörde zufolge wurden der Post gleich mehrere Rechtsverletzungen angekreidet, jeweils ging es um Verstöße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), berichtet der ORF.

Hintergrund der Strafe ist der Anfang des Jahres bekannt gewordene Datenhandel der Österreichischen Post AG, den diese seit Jahren betrieb. Weitergegeben wurden etwa Informationen darüber, ob die Betroffenen gerne laufen, wie alt sie sind, ihre Familiensituation, oder wie häufig sie Pakete bekommen. Für 2,2 Millionen Österreicher wurde sogar eine Bewertung der "Affinität" zu bestimmten politischen Parteien verkauft. Die Post hatte das verteidigt und erklärt, die Daten seien gar nicht unbedingt "tatsächlich zutreffend", sondern Ableitungen aus anderen Informationen – in etwa wie Hochrechnungen nach Wahlen. Die Datenschützer hatten eine Prüfung eingeleitet und der Post vorgeschrieben, die Datenverarbeitung mit sofortiger Wirkung zu unterlassen sowie die Daten größtenteils zu löschen. Für die Praxis gab es außerdem einen Big Brother Award.

Wie der ORF nun berichtet, hält die Datenschutzbehörde es nach einer mündlichen Anhörung für erwiesen an, dass die Post durch die Verarbeitung der Daten über politische Affinitäten gegen die DSGVO verstoßen hat. Auch die Weiterverarbeitung von Daten zur Paketfrequenz und zur Häufigkeit von Umzügen sei rechtswidrig gewesen. Die Post wiederum habe als Teilerfolg vermeldet, dass die Datenschutzbehörde festgehalten habe, dass sie als Adressverlag und Direktmarketingunternehmen bestimmte Datenkategorien ohne Zustimmung aller Betroffenen sammeln dürfe. Abgesehen davon sei die Strafe aber inhaltlich falsch und völlig überzogen. (mho)