Verstoß gegen DSGVO: Deutsche Wohnen soll 14,5 Millionen Euro zahlen

Die Immobiliengesellschaft hatte personenbezogene Daten gespeichert, ohne zu überprüfen, ob eine Speicherung zulässig oder überhaupt erforderlich ist.

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Verstoß gegen DSGVO: Deutsche Wohnen soll 14,5 Millionen Euro zahlen

Waldsiedlung der Deutschen Wohnen in Berlin.

(Bild: Deutsche Wohnen)

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Die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen SE hat wegen Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung 14,5 Millionen Euro Geldbuße zu zahlen. Das teilt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Maja Smoltczyk mit.

Deutsche Wohnen habe für die Speicherung personenbezogener Daten von Mietern ein Archivsystem verwendet, das keine Möglichkeit vorsah, nicht mehr erforderliche Daten zu entfernen, habe sich bei Prüfungen vor Ort im Juni 2017 und im März 2019 ergeben. Personenbezogene Daten seien gespeichert worden, ohne zu überprüfen, ob eine Speicherung zulässig oder überhaupt erforderlich ist.

In Einzelfällen hätten teilweise Jahre alte private Angaben betroffener Mieter eingesehen werden können, ohne dass diese noch dem Zweck ihrer ursprünglichen Erhebung dienten. Es habe sich dabei beispielsweise um Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge gehandelt.

2017 hat die Datenschutzbeauftragte nach eigenen Angaben dem Unternehmen dringend empfohlen, das Archivsystem umzustellen. Doch im März 2019 habe Deutsche Wohnen weder den Datenbestand bereinigt noch rechtliche Gründe vorgewiesen, die Daten weiter zu speichern. "Zwar hatte das Unternehmen Vorbereitungen zur Beseitigung der aufgefundenen Missstände getroffen. Diese Maßnahmen hatten jedoch nicht zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustands bei der Speicherung personenbezogener Daten geführt." Daher sei wegen eines Verstoßes gegen Artikel 25 Abs. 1 DS-GVO sowie Artikel 5 DS-GVO ein Bußgeld fällig.

Smoltczyk erklärte, "Datenfriedhöfe, wie wir sie bei der Deutsche Wohnen SE vorgefunden haben, begegnen uns in der Aufsichtspraxis leider häufig. Die Brisanz solcher Missstände wird uns leider immer erst dann deutlich vor Augen geführt, wenn es, etwa durch Cyberangriffe, zu missbräuchlichen Zugriffen auf die massenhaft gehorteten Daten gekommen ist. Aber auch ohne solch schwerwiegende Folgen haben wir es hierbei mit einem eklatanten Verstoß gegen die Grundsätze des Datenschutzes zu tun".

Die Bußgeldentscheidung ist bisher nicht rechtskräftig. Die Deutsche Wohnen SE kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, eine Stellungnahme dazu liegt noch nicht vor. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Berlin und betreibt 165.500 Wohneinheiten und 2700 Gewerbeeinheiten. (anw)