Gesundheitswesen: Bundestag für Apps auf Rezept und zentrale Datenauswertung

Die Abgeordneten wollen die digitale Gesundheitsversorgung verbessern, doch Gegner sehen durch ein Datenarchiv die informationelle Selbstbestimmung ausgehebelt.

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Gesundheitswesen: Bundestag beschließt Apps auf Rezept und zentrale Datenauswertung

(Bild: Tyler Olson/Shutterstock.com)

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Mit der Mehrheit der Großen Koalition hat der Bundestag am Donnerstag einen Entwurf für das umstrittene "Digitale-Versorgung-Gesetz" (DVG) verabschiedet. Patienten soll es damit künftig möglich sein, Gesundheits-Apps auf Rezept zu erhalten sowie verstärkt Videosprechstunden in Anspruch zu nehmen. Sensible Gesundheitsdaten werden zudem fortan pseudonymisiert zu Forschungszwecken an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übermittelt, ohne dass die Betroffenen widersprechen können.

Linke und Grüne stimmten gegen die vom Gesundheitsausschuss noch an zahlreichen Punkten überarbeitete Initiative. AfD und FDP enthielten sich. Schon heute nutzten viele Patienten Apps, die sie dabei unterstützten, etwa ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren, hatte die Bundesregierung ihre Vorlage begründet. Nun soll die Kosten dafür die gesetzliche Krankenversicherung tragen.

Ein Hersteller muss dafür eine App beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte einreichen, das diese auf IT-Sicherheit, Datenschutz und Funktionen prüfen soll. Dann werden die Gebühren ein Jahr lang vorläufig von der Kasse erstattet. In dieser Zeit muss der Produzent nachweisen, dass die Anwendung die Versorgung der Patienten tatsächlich verbessert.

Ein solcher positiver Effekt ist "entweder ein medizinischer Nutzen oder eine patientenrelevante Struktur- und Verfahrensverbesserung", haben die Parlamentarier noch klargestellt. Die Kasse müsse in ihrer Satzung Leistungen "zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Einsatzes digitaler oder telemedizinischer Anwendungen und Verfahren durch die Versicherten" vorsehen. Diese sollen dazu dienen, die für die Nutzung erforderlichen Kompetenzen zu vermitteln.

Der GKV-Spitzenverband regelt laut dem Änderungsantrag der Volksvertreter zudem "unter Einbeziehung unabhängigen, ärztlichen, psychologischen, pflegerischen, informationstechnologischen und sozialwissenschaftlichen Sachverstands" das Nähere etwa zu "bedarfsgerechten Zielstellungen" und Leistungen.

Prinzipiell bleibt es dabei, dass sensible Informationen wie Diagnosen, Krankschreibungen, Alter, Geschlecht und Wohnort der 73 Millionen gesetzlich Versicherten ungefragt zentral gespeichert und analysiert werden sollen. An die dem entsprechenden Forschungsdatenzentrum vorgeschaltete "Vertrauensstelle" wird der GKV-Spitzenverband nun aber eine Liste mit "Lieferpseudonymen" einschließlich zugehöriger Arbeitsnummern transferieren.

Zuvor war das personenbeziehbare Versichertenkennzeichen dafür vorgesehen. Gleichzeitig soll jetzt aber ein "Krankenversichertennummernverzeichnis" eingerichtet werden. Es wird für jeden Versicherten den "unveränderbaren und den veränderbaren Teil" der einschlägigen Kennung sowie Angaben enthalten, um zu gewährleisten, dass diese nicht mehrfach vergeben werde. Ferner hat die Koalition den Zugang für Unikliniken zum Angebot des Forschungsdatenzentrums explizit geregelt.

Eingefügt hat Schwarz-Rot zudem eine Klausel, wonach die Gesellschaft für Telematik (Gematik) einen elektronischen Verzeichnisdienst betreiben soll. Enthalten sein können demnach Daten, die "für die Suche, Identifikation und Adressierung" etwa von Leistungserbringern und deren organisatorischen Einheiten erforderlich sind. Ärztekammern und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sollen für den Service fortlaufend automatisiert bei ihnen dazu vorliegende Informationen liefern.

Patienten will es der Bundestag zudem bald ermöglichen, auch digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte flächendeckend zu nutzen. Apotheken und Krankenhäuser sollen dazu verpflichtet werden, sich an die Telematik-Infrastruktur (TI) anzuschließen. Bei Hebammen, Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen bleibt dieser Schritt freiwillig. Die gesetzliche Krankenversicherung soll die Kosten dafür übernehmen. Ärzte, die weiterhin außen vor bleiben, müssen einen erhöhten Honorarabzug von 2,5 Prozent ab dem 1. März 2020 in Kauf nehmen.

Krankenhäuser dürfen laut eines weiteren Einschubs der Abgeordneten nur noch IT-Systeme einsetzen, "die von der Gesellschaft für Telematik bestätigt wurden". Um die Interoperabilität zu verbessern, sollen neue Schnittstellen vorgegeben werden. Die Gematik werde zudem auf europäischer Ebene für einen "grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten" sorgen und dabei darauf achten, dass Datenschutz und -sicherheit "nach dem Stand der Technik" gewährleistet sind.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) warb dafür, das Gesundheitswesen fit zu machen für die digitale Zukunft. Es sei eine "Weltneuheit", das "Wildwest" bei Apps zu beenden und solche mit Mehrwert zu finanzieren. Anspruch sei es, auch beim Datenschutz "selbst zu gestalten" und nicht Ansätze aus China oder den USA zu übernehmen. Wenn Google Fitbit kaufe, höre er aus der Opposition seltsamerweise nichts. Dabei würde dort alles "schön zusammengeführt" etwa auch mit Bewegungsdaten. Laut anderen Konservativen soll es mit einem "DVG II" schon bald ein weiteres Digitalisierungsgesetz geben, bei dem die elektronische Patientenakte im Mittelpunkt stehen werde.

Für die SPD ist das Vorhaben ein wichtiger Baustein. Auch sie legte Wert darauf, die Entwicklung der Patientenakte als dem Herzstück der Digitalisierung zu beschleunigen. Gemeinsam unterstrichen die Regierungsfraktionen, dass Forschungsvorhaben etwa zu Demenz oder Erkrankungen mit jahrzehntelanger Latenzzeit wie etwa Krebs patientenbezogene Datensätze benötigen könnten, "die über einen langen Lebenszeitraum erhoben werden". Die vorgesehene Löschung der versichertenbezogenen Einzeldatensätze nach 30 Jahren solle solche Initiativen nicht erschweren. Man erwarte daher von der Regierung konkrete Vorschläge, wie den "berechtigten Anliegen der Forschung" auch hier Rechnung getragen werden könne.

Sprecher von AfD und FDP machten in dem Entwurf gute Ansätze aus, vermissten angesichts der "Flickschusterei" aber eine grundsätzliche Strategie für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie verwiesen zudem auf massive Probleme beim Datenschutz. Die Implementierung von Digitalanwendungen drohe zu einem teuren und vor allem für die Patienten riskanten Unterfangen zu werden, warnte die Fraktion "Die Linke" vor "fatalen Folgen". Es sei erkennbar, dass die Koalition den Datenschutz insgesamt als Hemmschuh betrachte. Die Grünen vermissten ein umfassendes Konzept, um den Nutzen und die Sicherheit aller digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen zu bewerten.

Ärzteschaft sowie Datenschützer und Bürgerrechtler hatten zuvor aufgrund der skizzierten zentralen Sammelstelle für Gesundheitsdaten in staatlicher Hand mit einer langen Liste von Nutzungsberechtigten einen "Frontalangriff" auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung beklagt. Die Nutzung der pseudonymisierter Informationen "wird zu einem medizinischen Fortschritt führen, von dem Millionen Menschen profitieren können", lobte dagegen der IT-Verband Bitkom. Der Schatz müsse aber auch für die private Forschung sowie für die Hersteller von Medikamenten und Gesundheitsanwendungen verfügbar gemacht werden. (mho)