US-Gericht: Routine-Durchsuchungen von Mobilgeräten an Grenze verfassungswidrig

Ohne Verdachtsmomente durchgeführte Durchsuchungen von Smartphones und Laptops an der US-Grenze verstoßen gegen die US-Verfassung. Die Kläger sind zufrieden.

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US-Gericht: Routine-Durchsuchungen von Mobilgeräten an der Grenze verfassungswidrig

(Bild: TravnikovStudio/Shutterstock.com)

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Die verdachtsunabhängige Durchsuchung von Mobilgeräten durch US-Grenzbeamte verstößt gegen die US-Verfassung. Das hat das Bundesbezirksgericht für Massachusetts entschieden und den Klägern größtenteils Recht gegeben, die von den Bürgerrechtsorganisationen ACLU (American Civil Liberties Union) und EFF (Electronic Frontier Foundation) unterstützt wurden. Der Fall "Alasaad vs. Nielsen" (Az. 17-cv-11730-DJC) war im Namen von 11 Reisenden vor Gericht gebracht worden, "deren Smartphones und Laptops ohne individuellen Verdacht an US-Einreisepunkten durchsucht wurden", wie die ACLU erklärt. Ihre Rechte aus dem 4. Zusatzartikel zur Verfassung wurden dabei verletzt, erklärte das Gericht nun.

In dem Verfahren ging es um die jährlich bereits zehntausendfach durchgeführte Praxis von US-Grenzbeamten, bei Kontrollen etwa an Flughäfen die elektronischen Mobilgeräte von Ein- oder Ausreisenden zu inspizieren und dabei oft auch alle erfassbaren Daten aus digitalen Speichern mithilfe forensischer Werkzeuge auszulesen. Mitte 2018 war ein Antrag des Departments of Homeland Security (DHS) gescheitert, die Klage dagegen als unbegründet zu verwerfen. Die Grenzbeamten müssten nun einen individuellen Verdacht auf illegale Aktivitäten anführen, um Durchsuchungen durchzuführen, erklärt die ACLU. Die US-Regierung kann aber noch Berufung gegen das Urteil einlegen.

Die US-Grenzschutzbehörde hatte vor dem Gericht unter anderem argumentiert, dass etwa 2017 nur von 0,007 Prozent der Hunderte Millionen Reisenden die IT-Geräte durchsucht worden seien. Das Gericht ließ das aber nicht gelten und erklärte, die tatsächliche Zahl werde dabei unterschätzt. Laut ACLU gab es 2018 insgesamt 33.000 solcher Durchsuchungen, vier Mal so viele wie 2014. Das Smartphone eines der Kläger sei beispielsweise durchsucht worden, obwohl es extra geschützte Kommunikation mit einem Anwalt enthielt. Die Bürgerrechtler verweisen außerdem auf einen Fall, in dem einem angehenden Studenten die Einreise verweigert wurde, weil auf seinen Geräten Kritik an der US-Regierungen von dessen Freunden gefunden worden seien.

Die ACLU begrüßt das Urteil nun als eine signifikante Fortschreibung der von der Verfassung garantierten Rechte von Millionen Reisenden, die jedes Jahr in die Vereinigten Staaten einreisen. Indem das Gericht die "verdachtslosen Fischerei-Expeditionen" der Regierung beende, bestätige das Gericht, dass Grenzen keine rechtsfreien Räume sind und dass "wir unsere Rechte auf Privatsphäre nicht verlieren, wenn wir reisen". Es sei ein toller Tag für Reisende, die nun die US-Außengrenzen überqueren könnten, ohne Angst davor haben zu müssen, dass die US-Regierung ohne Verdacht die "außergewöhnlich sensiblen Informationen durchwühlt", die wir in unseren elektronischen Geräten mit uns tragen, ergänzt die EFF. (mho)