Gafferfotos von Unfallopfern sowie "Upskirting" sollen strafbar werden

Das Bundeskabinett befürwortet einen Gesetzentwurf, wonach der Persönlichkeitsschutz bei bloßstellenden Bildaufnahmen verbessert werden soll.

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Gafferfotos von Unfallopfern sowie "Upskirting" und "Downblousing" sollen strafbar werden

 Zukünftig soll es auch strafbar sein, wenn Gaffer Fotos und Videos Verstorbener machen.

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Mit Sorge sieht die Bundesregierung die Entwicklung, dass jeder Smartphone-Nutzer mit der hochauflösenden Handy-Kamera unauffällig Fotos und Video aufnehmen kann. Immer häufiger würden dabei die Rechte der abgelichteten Personen nicht beachtet. Das Kabinett hat daher am Mittwoch eine Reform des Strafgesetzbuches (StGB) auf den Weg gebracht, womit es den Persönlichkeitsschutz bei bloßstellenden Bildaufnahmen verbessern will.

Es geht um Schaulustige, die bei Unfällen oder Unglücksfällen Fotos oder Videos von den Opfern machen und etwa über soziale Netzwerke verbreiten. Bisher waren lediglich lebende Personen vor solchen Aufnahmen geschützt. Zukünftig soll es auch strafbar sein, wenn Gaffer Fotos und Videos Verstorbener machen. Dabei geht es laut dem Vorschlag um eine Änderung für den Paragrafen 201a StGB. Derzufolge machen sich Personen strafbar, die eine Bildaufnahme herstellen oder übertragen, welche "in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt".

Auch "gegen die Verletzung der Intimsphäre durch das sogenannte 'Upskirting' oder 'Downblousing'" will die Regierung vorgehen. Sie stellt dabei ab auf unbefugte und meistens heimliche Bildaufnahmen, "die den Blick unter das Kleid oder in den Ausschnitt einer anderen Person zeigen". Oft entstehen solche Fotos oder Videos im öffentlichen Raum etwa auf einer Rolltreppe und werden anschließend in Chatgruppen geteilt oder sogar verkauft. Bislang sind solche Aufnahmen lediglich verboten, wenn sie in einer Wohnung oder einer Umkleidekabine gemacht werden.

Erfasst werden soll nun, wer "von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterbekleidung einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt, soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind". Wer gegen den geänderten Paragrafen verstößt, dem droht laut dem Entwurf eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, mindestens jedoch eine Geldstrafe.

"Verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier zu fotografieren, ist widerlich und verstößt gegen die Grundregeln menschlichen Anstands", begründete Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) die von ihr angeregte Reform. Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren sei zudem "eine demütigende, durch nichts zu rechtfertigende Verletzung ihrer Intimsphäre".

Die Pressefreiheit soll hinreichend berücksichtigt werden. Das Vorhaben muss noch Bundestag und Bundesrat passieren, wobei die Regierung die Zustimmung der Länderkammer aber nicht für nötig erachtet. Das Kabinett will mit dem Entwurf auch "eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages" umsetzen, sodass es im Parlament schnell gehen könnte.

Der Bundesrat hatte ebenfalls Anstöße zur Gesetzesänderung gegeben. Bei Gaffern geht der Regierung der Ansatz der Länder aber zu weit, schon den Versuch strafbar zu stellen. Zudem würde damit potenziell etwa auch die Aufnahme einer bei einer Trauerfeier aufgebahrten Leiche erfasst, moniert das Kabinett. Mit seiner nur auf den "Intimbereich" zielenden Initiative gegen "Upskirting" sei der Bundesrat dagegen zu kurz gesprungen. (anw)