Bußgeldberechnung bei DSGVO-Verstößen

DSGVO-Verstöße sollen mit hohen und abschreckenden Bußgeldern belegt werden. Die Datenschutzkonferenz hat hierfür ihr Berechnungsmodell vorgelegt.

Artikel verschenken
In Pocket speichern vorlesen Druckansicht
Bußgeldberechnung bei DSGVO-Verstößen
Lesezeit: 7 Min.
Von
  • Tobias Haar
Inhaltsverzeichnis

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) löst bei vielen Unternehmen Unbehagen aus. Ein wesentlicher Grund dafür ist das Risiko, mit Bußgeldern belegt zu werden, wenn man die Vorgaben der DSGVO nicht einhält. Und diese Bußgelder können sehr hoch ausfallen, wie einige Beispiele aus jüngster Zeit zeigen.

Schwerpunkt: Ein Jahr DSGVO – eine Bilanz

(Bild: 

mixmagic / shutterstock.com

)

Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung endgültig in Kraft - und löste trotz zwei Jahren Zeit für Vorbereitungen große Unsicherheit bei Anbietern und Nutzern aus. Nach einem Jahr zeigt die Bilanz, welche Auswirkungen die DSGVO hatte und was sich eigentlich Entscheidendes geändert hat.

So wurde der Lieferservice Delivery Hero durch die Berliner Aufsichtsbehörde mit einem Bußgeld in Höhe von 200.000 Euro belegt, unter anderem, weil der Lieferservice den Wünschen von Betroffenen nach Löschung ihrer Daten nicht entsprochen hatte. In Karlsruhe traf es die Social-Media-Plattform Knuddels.de wegen Passwörtern, die im Klartext gespeichert wurden. Das Bußgeld: 20.000 Euro.

Bei Bußgeldern in dieser Höhe wird es aber nicht bleiben. So kündigte die Berliner Datenschutzbeauftragte im August 2019 Strafen in Millionenhöhe an und setzte die Ankündigung mit einer (im November 2019 noch nicht rechtskräftigen) Rekordstrafe von 14,5 Millionen Euro für den Immobilienkonzern "Deutsche Wohnen" schon in die Tat um. Ein Blick ins EU-Ausland zeigt, dass man dort noch größere Summen verhängt. "DSGVO-Verstoß: 110 Millionen Euro Bußgeld für Hotelkette Marriott", "Die DSGVO zeigt erste Zähne: 50-Millionen-Strafe gegen Google verhängt" oder "British Airways soll 200 Millionen Euro wegen Datenklau zahlen".