Als rechts eingestufter Verein bleibt vorerst auf Facebook gesperrt

Das Landgericht Görlitz weist die Klage des "Ein Prozent e.V." ab, der auf Facebook und Instagram weiter gesperrt bleibt. Der Verein kann Berufung einlegen.

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(Bild: dpa, Fabian Sommer/dpa)

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  • dpa

Der Verein "Ein Prozent e.V." aus Oybin (Landkreis Görlitz) bleibt bei Facebook und Instagram gesperrt. Das Landgericht Görlitz wies am Freitag eine Klage des als rechts geltenden Vereins ab. Facebook habe glaubhaft gemacht, dass "Ein Prozent" personelle und sachliche Beziehungen zur "Identitären Bewegung" unterhalte, begründete Richter Hans-Jörg Gocha das Urteil. Diese wiederum sei als rechtsradikal und ausländerfeindlich einzustufen.

Facebook hatte den Verein aus Sachsen daher als "Hassorganisation" eingestuft und gesperrt, nachdem er Homepage und Twitter-Account eines Journalisten veröffentlichte, der kritische Berichte vor der Brandenburger Landtagswahl geschrieben hatte. Der Verein verlangte von Facebook die Wiederherstellung seiner Accounts. In einer eidesstattlichen Versicherung hatte der Vereinsvorsitzende beteuert, keine Verbindung zur "Identitären Bewegung" oder rechtsradikalen Organisationen zu unterhalten.

Wegen des Eilcharakters des Verfahrens hätten keine ausführlichen Beweise erhoben werden können, so das Gericht. Das sei aber in einem weiteren Verfahren möglich, hieß es. "Ein-Prozent" kann Berufung beim Sächsischen Oberlandesgericht einlegen oder ein sogenanntes Hauptsacheverfahren anstrengen.

Mit dem Fall werde juristisches Neuland beschritten, so Richter Gocha. Es gehe um die Frage, ob Betreiber von Internet-Plattformen Teilnehmer komplett ausschließen könnten, wenn sie gegen Standards verstießen – sich etwa fremdenfeindlich äußerten. Das sei juristisch noch nicht geklärt, so Gocha. Nach Angaben des Gerichtssprechers könnte sich das Verfahren daher zum Präzedenzfall entwickeln.

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(bme)