Chinesen bekommen Mobilfunkverträge nur noch gegen Gesichtsscan

Neue Regeln in China schreiben vor, dass Mobilfunkverträge nur noch mit Gesichtsscan abgeschlossen werden dürfen. Das stößt im Land nicht nur auf Zustimmung.

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Chinesen bekommen Mobilfunkverträge nur noch gegen Gesichtsscan

(Bild: MONOPOLY919/Shutterstock.com)

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Von
  • Simon Koenigsdorff

In China sind neue Regeln in Kraft getreten, wonach SIM-Karten und Handyverträge nur noch gegen automatisierte Gesichtserkennung zu haben sind. Die Vorschriften, die zum 1. Dezember in Kraft getreten sind, sehen vor, dass für den Abschluss neuer Mobilfunkverträge ein automatisierter Scan des Gesichts notwendig ist. Bislang mussten Chinesen bereits ihren Ausweis sowie ein Foto beim jeweiligen Mobilfunkanbieter vorlegen, um einen Antrag für eine neue SIM-Karte oder einen Handyvertrag zu stellen.

Nach Informationen der South China Morning Post hatten einige Mobilfunkanbieter bereits nach der Ankündigung der neuen Vorschriften im September begonnen, Gesichtsscans zu verlangen. Die Gesichtserkennung soll mithilfe von "KI und anderen Technologien" sicherstellen, dass die vorgelegten Dokumente tatsächlich der antragstellenden Person zugeordnet werden können – vorgeblich, um Identitätsdiebstahl und den Weiterverkauf von SIM-Karten zu erschweren.

Tatsächlich befürchten jedoch auch manche Chinesen, dass der Zwang zur automatisierten Gesichtserkennung die bestehende staatliche Überwachung von Internetnutzern noch verstärken könnte. Die BBC berichtet von entsprechenden Kommentaren im sozialen Netzwerk Weibo, die eine immer engmaschigere Kontrolle durch die Regierung kritisieren. Andere wiederum befürchten, dass im Falle von Datendiebstählen Kriminelle auf noch vollständigere Datensätze Zugriff bekommen könnten, um Identitäten zu fälschen.

Das chinesische Ministerium für Industrie und Informationstechnologie hatte die neue Regelung bereits im September angekündigt. Ziel des Identitätsnachweises sei es, die "legitimen Rechte und Interessen der Bürger im Cyberspace zu schützen". Die Regelung soll nun letzte Lücken schließen, durch die eine anonyme Internetnutzung in China noch möglich war. Die meisten Onlinedienste verlangen bereits die Registrierung mit einer Mobilnummer.

Während in Deutschland SIM-Karten ebenfalls nur noch gegen die Vorlage eines Ausweises zu haben sind, plant Frankreich bereits die Einführung eines eigenen elektronischen Identitätsnachweises mit Gesichtserkennung, wogegen Bürgerrechtler vor Gericht klagen. (siko)