Urteil: Rechter Blogger darf falsches Künast-Zitat nicht weiter verbreiten

Ein Gericht hat einem rechten Blogger untersagt, Falschaussagen über Renate Künast zu verbreiten. Sein Post hatte zahlreiche Hasskommentare nach sich gezogen.

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Justizia ist blind

(Bild: c't)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Simon Koenigsdorff

Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat vor Gericht einen Erfolg gegen Falschinformationen über sie auf Facebook errungen. In einem Verfahren am Landgericht Frankfurt urteilten die Richter am Freitag, dass der rechte Blogger Sven Liebich eine Falschaussage über Künast nicht weiterverbreiten darf, die er zuvor auf Facebook gepostet hatte. Auf einer Zitatkachel hatte Liebich Künast ein falsches Zitat in den Mund gelegt, wonach sie Sex mit Kindern verharmlose – eine Aussage, die sie nie getätigt hatte.

Das Frankfurter Landgericht hatte bereits im Mai 2019 dem Blogger per einstweiliger Verfügung untersagt, das falsche Zitat zu verbreiten, wogegen dieser Widerspruch eingelegt hatte. Das Urteil, über das zuerst die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtete, erging heute in mündlicher Verhandlung, ist aber noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien können noch Rechtsmittel dagegen einlegen.

Liebich betreibt den Blog "Halle Leaks" sowie dazugehörige Social-Media-Kanäle und wird vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt zur rechtsextremen Szene gezählt. Der Verfassungsschutzbericht für 2018 bezeichnet ihn als "Provokateur und Verschwörungstheoretiker", der teils falsche Tatsachenbehauptungen verbreite. Aufgezählt werden unter anderem rassistische und Hasspostings, in denen Liebich zu Gewalt gegen Geflüchtete aufgerufen hatte. Außerdem trete Liebich regelmäßig auf rechtsextremen Versammlungen auf.

Das falsche Zitat, gegen das Künast geklagt hatte, hatte Liebich über die Facebook-Seite von "Halle Leaks" in einem Vorschaubild zu einem Blogpost verbreitet. Den Facebook-Beitrag bewarb er laut SZ auch als bezahlten "Sponsored Post". Falsche Zitate gehören nach einer Recherche von BuzzFeed seit Jahren zu den erfolgreichsten Social-Media-Strategien der Seite. Auf Twitter zeigte sich Künast erfreut darüber, gegen eine "Strategie des Rechtsextremismus" gewonnen zu haben.

Das Urteil steht im Zusammenhang mit einem weiteren Verfahren vor dem Berliner Landgericht. In diesem hatte Künast die Herausgabe der Identitäten von Facebook-Nutzern gefordert, die das von Liebich gepostete falsche Zitat kommentiert hatten. Das Gericht hatte im September geurteilt, dass Bezeichnungen wie "Stück Scheiße", "Geisteskranke" oder "Drecks Fotze", die in den Kommentaren aufgetaucht waren, nicht den Straftatbestand der Beleidigung erfüllten. Gegen den Gerichtsbeschluss geht Künast inzwischen rechtlich vor.

Am Mittwoch wurde darüber hinaus eine weitere Entscheidung des Landgerichts Berlin bekannt, wonach Twitter auf eine Beschwerde von Künast hin Auskunft über einen Nutzer geben darf. Er hatte ein ähnliches Fake-Zitat über die Bundestagsabgeordnete verbreitet. (siko)