Gesetzentwurf: Passfotos nur noch unter behördlicher Aufsicht anfertigen

Um Dokumentenfälschung vorzubeugen, sollen die Fotos für Ausweisdokumente nur noch bei Antragstellung und unter Aufsicht angefertigt werden.

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Personalauweis

(Bild: dpa, Tim Brakemeier)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Detlef Borchers
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Die Bundesregierung will mit einer Änderung des Passgesetzes erreichen, dass für neue Ausweisdokumente nur noch Fotos verwendet werden dürfen, die am Ort der Antragstellung unter Aufsicht gemacht wurden. Das geht aus einem Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium hervor, der heise online vorliegt. Außerdem sollen Ermittlungsbehörden im Fahndungsfall die zu einer Ausweis-Seriennummer gespeicherten Daten direkt bei den Meldeämtern erfragen dürfen.

Der Referentenentwurf aus dem Innenministerium skizziert ein Gesetz zur "Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen", das unter anderem die Fälschungssicherheit von Ausweispapieren stärken soll. Bei der Beantragung eines neuen Ausweises sollen die Antragsteller künftig verpflichtet werden, die Fotos vor Ort und unter Aufsicht machen zu lassen. Das Mitbringen von biometrisch korrekten Fotos zur Aufnahme in den Ausweis wäre dann nicht mehr gestattet.

Hintergrund der Initiative aus dem Innenministerium ist eine Protestaktion des Künstlerkollektivs "Peng!". Die Künstler hatten 2018 bei der Aktion "MaskID" mit gemorphten Fotos zweier Personen versucht, Flüchtlinge bei der Einreise in den Schengen-Raum mit Pässen auszustatten. Der Spiegel hatte einen Fall dokumentiert, bei dem ein Mischfoto der Aktivistin Billie Hoffmann und der damaligen EU-Außenvertreterin Federica Mogherini vom Einwohnermeldeamt in Berlin akzeptiert wurde.

Diese Sicherheitslücke wird nun dem Gesetzentwurf zufolge geschlossen: "Um einer Manipulation bei der Pass- oder Personalausweisbeantragung durch das sogenannte 'Morphing' – das Verschmelzen von mehreren Gesichtsbildern zu einem einzigen Gesamtbild – vorzubeugen, soll das Lichtbild künftig vor Ort unter Aufsicht der Pass- bzw. Ausweisbehörde aufgenommen werden", heißt es in dem Entwurf aus dem Innenministerium.

Passend zum Referentenentwurf hat die Bundesdruckerei bereits ein Self Service Terminal (PDF-Datei) für Einwohnermeldeämter und Passbehörden vorgestellt. Insgesamt fügt sich der Referentenentwurf in die Selbstbedienungsszenarien an der Grenze ein, die in Zukunft stark zunehmen werden. So hat die Bundesregierung vor wenigen Tagen die 1170 Selbstbedienungs-Terminals ausgeschrieben, die für das europäische Ein/Ausreise-System EES benötigt werden.

Außerdem soll mit dem Gesetz eine neue Ermittlungsbefugnis eingeführt werden, die es Polizeien im Fahndungsfall gestattet, die zu einer Ausweis-Seriennummer gespeicherten Daten direkt bei den Behörden zu erfragen. Derzeit können in Fällen, in denen von ausländischen Behörden nur die Seriennummer eines Passes oder Personalausweises mitgeteilt wurde, keine weiteren Ermittlungen angestellt werden.

Häufig notieren ausländische Stellen nur die Seriennummer eines Ausweispapiers. Damit kommen die Fahnder in Deutschland aber wegen der aktuellen Gesetzeslage nicht weiter. "Vor diesem Hintergrund schafft der Gesetzesentwurf eine Ermittlungsbefugnis mit dem Inhalt, beim Pass- oder Ausweishersteller die dort zu einer Seriennummer gespeicherten Daten, insbesondere die ausstellende Pass- oder Personalausweisbehörde, zu erfragen, um dort weiter zu ermitteln", heißt es im Entwurf.

Weil eine Vielzahl von unterschiedlichen elektronischen Ausweisen und Pässen und Ausländerausweisen seit nunmehr zehn Jahren produziert werden, soll zudem eine Art Versionsnummer in der maschinenlesbaren Zone (MRZ) der Ausweise eingefügt werden, die den Auslesegeräten einen Hinweis auf die Technik des jeweiligen Ausweises gibt. Schließlich soll mit dem Gesetzentwurf die Vorgaben der Flugbehörde ICAO bezüglich des Geschlechts der Reisenden umgesetzt werden, die neben F=Female und M=Male X für ein anderes Geschlecht vorsehen. (vbr)