Trotz EuGH-Urteils: Facebook löscht Beleidigung nicht weltweit

Laut dem EuGH kann Facebook gezwungen werden, Beleidigungen weltweit zu löschen. Dem ist das soziale Netzwerk bisher nicht nachgekommen.

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(Bild: ec.europa.eu)

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Nachdem der EuGH entschieden hat, dass Facebook gezwungen werden kann, Beleidigungen weltweit zu löschen, ist das soziale Netzwerk dem im Fall einer klagenden österreichischen Politikerin nicht nachgekommen. Das Posting ist nur für Nutzer in Österreich gesperrt. Nun ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien wieder am Zug zu entscheiden, wie mit dem EuGH-Urteil umzugehen ist.

Die mit dem Fall betreute Anwältin Maria Windhager hat der Tageszeitung Der Standard gesagt, das Verfahren sei "eine einzige Zumutung". Seit drei Jahren läuft der Rechtsstreit bereits. Im Herbst hatte der EuGH entschieden, die weltweite Löschung spreche nicht gegen EU-Recht. "Wir haben Handlungsbedarf, was das Durchsetzungsverfahren anbelangt", sagt Windhager, die eine baldige Entscheidung erwartet. Ob der OGH auf die Umsetzung pocht oder den "Freiraum", den der EuGH geliefert hat, nicht nutzt, sei völlig unklar.

Sorge vor einer strikten Umsetzung und damit einhergehenden Risiken, das Urteil könne "zu automatisierten Filtern und dadurch zu Overblocking" führen, hat Windhager nicht. Die Anwälten meint, Facebook habe ausreichend ökonomische und technische Ressourcen, eine gezielte Suche vorzunehmen.

Geklagt hatte die ehemalige Grünen-Chefin Eva Glawischnig. Sie wurde bei Facebook unter anderem als "miese Volksverräterin" und als "korrupter Trampel" bezeichnet. Nach einer Unterlassungsverfügung hatte sie auch eine Löschung wortgleicher und sinngleicher Beiträge gefordert. Daraufhin bat der OGH den EuGH um eine Prüfung hinsichtlich des EU-Rechts. Der entschied, Plattformbetreiber müssen rechtswidrige Inhalte künftig gründlicher und weltweit löschen.

In Deutschland kämpft auch die Politikerin Renate Künast gegen Online-Beschimpfungen. Das Landgericht Berlin entschied kürzlich, Twitter müsse Auskunft über einen Nutzer geben, der der Politikerin in einem Tweet ein unwahres Zitat zugeschrieben hatte. Andere ebenfalls verhandelte Beiträge sieht das Gericht als Meinungsäußerung unter der Schwelle der Beleidigung. In einem anderen Fall hat Künast versucht gegen Beschimpfungen auf Facebook vorzugehen. Auch hier sah das Berliner Landgericht in Kommentaren wie "Stück Scheisse" "keine Diffamierung der Person". Künast hat Berufung eingelegt. (emw)