Gericht: Uber verstößt gegen Gesetz

Schwere Schlappe für Uber: Nach einem Urteil des Frankfurter Landgerichts gegen die Fahrtenvermittlung per App kann das Unternehmen nicht einfach weitermachen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 130 Kommentare lesen
Gericht: Uber verstößt gegen Gesetz

(Bild: Kevin McGovern/Shutterstock.com)

Lesezeit: 6 Min.
Inhaltsverzeichnis

Das Landgericht Frankfurt hat dem US-Unternehmen Uber die Vermittlung von Mietwagen in der bisherigen Form untersagt. Die Vermittlung von Fahrten an Mietwagenunternehmen durch die Uber-App verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen das Personenbeförderungsgesetz und ist wettbewerbswidrig, teilte das Landgericht am Donnerstag in Frankfurt mit. Die Kammer gab damit einer Klage von Taxi Deutschland statt, einem Zusammenschluss verschiedener deutscher Taxizentralen (Az.: 3-08 O 44/19).

Das Gericht hatte 2015 bereits die Vermittlung von unlizenzierten Fahrern und Fahrzeugen durch Uber Pop untersagt. Später hatte sich Uber auf die Vermittlung von Mietwagen mit Fahrer verlegt. Die Fahrten werden von konzessionierten Mietwagenunternehmen und Fahrern mit Personenbeförderungsschein (der "kleine P-Schein" ohne die für Taxifahrer obligatorische Ortskundeprüfung) durchgeführt, die dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen. Die einige Dutzend Uber-Fahrzeuge in Berlin beispielsweise sind für das Unternehmen Rocvin unterwegs, das laut Brancheninsidern Ubers Exklusivpartner für die Hauptstadt ist.

Uber weist seine Nutzer im Kleingedruckten daraufhin, dass die Fahrten von Partnerunternehmen durchgeführt werden. Das US-Unternehmen argumentiert, die Fahrten lediglich zu vermitteln, und verweist auf die Verantwortung der Partnerunternehmen, für die rechtmäßige Ausführung zu sorgen. Dem wollte die Kammer allerdings nicht folgen. Uber trete durch seine Werbung gegenüber den Kunden als Anbieter der Beförderungsleistung auf, teilte das Gericht mit. Außerdem wähle Uber den konkreten Fahrer aus und bestimme den Preis.

"Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleistung und ist daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes", erklärte die Vorsitzende Richterin. Uber sei als Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes anzusehen und benötige deshalb eine entsprechende Konzession. "Diese Konzession hat Uber unzweifelhaft nicht."

Das Gesetz verlangt auch, das Mietwagen nach Durchführung einer Fahrt an den Betriebssitz des Unternehmens zurückkehren, sofern dort nicht bereits ein weiterer Auftrag eingegangen ist, der dann an den Fahrer weitergegeben wurde. Das geltende Recht kennt die Vermittlung durch eine Smartphone-App noch nicht. Uber übermittelt nach eigenen Angaben die in der Kunden-App eingehenden Fahraufträge an den Mietwagenunternehmer. Erst dann geht der Auftrag an die Fahrer. So will Uber den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Die Taxi-Branche wirft Uber-Fahrern vor, systematisch gegen diese Rückkehrpflicht zu verstoßen. Die Vertreter von Taxi Deutschland hatte vor Gericht gezeigt, wie Uber-Fahrer bei zwei Testfahrten Aufträge direkt in der App angenommen hatten, ohne dass ein Beförderungsauftrag vom Unternehmer eingegangen war. Auch sieht man in den deutschen Städten, in denen Uber operiert (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, München, Stuttgart), Uber-Fahrzeuge häufig in Warteposition an verkehrsträchtigen Orten wie Flughäfen oder Bahnhöfen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Uber kann in die Berufung gehen. "Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen und dann die notwendigen Schritte einleiten, um unseren Service in Deutschland weiterhin zuverlässig anbieten zu können", erklärte ein Uber-Sprecher gegenüber heise online. Das Unternehmen werde dann möglicherweise erforderliche Maßnahmen auch ergreifen.

Allerdings könnten weitere Verstöße Uber auch teuer zu stehen kommen. Sobald das Urteil zugestellt ist und Taxi Deutschland eine Sicherheitsleistung hinterlegt, können nachgewiesene Verstöße mit Ordnungsgeldern geahndet werden. Je mehr Verstöße, desto höher können die Strafen ausfallen – bis zu 250.000 Euro pro Verstoß können das sein. Taxi Deutschland hat bereits angekündigt, die erforderliche Sicherheitsleistung in Höhe von 150.000 Euro zu hinterlegen.

Die Bewertungen des Urteils gehen bei den Prozessgegnern auseinander. Uber spricht von Details des Vermittlungsprozesses, bei denen dem Urteil entsprechend nachgesteuert werden könne. Das Taxigewerbe hingegen sieht Ubers Geschäftsmodell grundsätzlich in Frage gestellt. "Das Landgericht Frankfurt hat klargestellt, dass das System Uber in Deutschland rechtswidrig ist", erklärte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen, Michael Oppermann. "Wir fordern Uber auf, seine illegale Tätigkeit unverzüglich einzustellen."

Für den Digitalbranchenverband Bitkom zeigt das Urteil, dass es höchste Zeit für eine Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes ist. "Das Gesetz schützt die Pfründe der Taxi-Innungen zu Lasten der Verbraucher", kritisiert Bitkom-Chef Bernhard Rohleder. "Leidtragende sind die Fahrgäste." Es gehe nicht um ein einzelnes Unternehmen, sondern um eine ganze Branche – denn inzwischen gibt es auch andere Vermittler auf dem Markt. "Gesetze müssen angesichts sich verändernder Realitäten regelmäßig überprüft und wo notwendig angepasst werden – und dürfen nicht dazu dienen, neue Wettbewerber vom Markt fernzuhalten."

Es ist nicht das erste weitreichende Urteil gegen Uber. Bereits im Sommer hatte das Landgericht Köln die Fahrtenvermittlung durch die Uber-App untersagt. Bisher hatte die Verfügung aber keine Konsequenzen: Die Zustellung des Urteils an die Europazentrale des US-Unternehmens in Amsterdam ist bislang an technischen Details gescheitert. Einmal lag keine Übersetzung des Urteils vor. Zuletzt lag das Urteil bei einem Gerichtsvollzieher in den Niederlanden. Laut Uber wurde das Urteil bis heute nicht zugestellt.

Während in Deutschland noch vor Gericht darüber gestritten wird, ob Uber eine Mietwagenkonzession für den Betrieb benötigt, ist England schon zwei Schritte weiter: Die Stadt London hat Uber die zuletzt auf Bewährung erteilte Mietwagenkonzession wieder entzogen. Die Behörden der englischen Hauptstadt halten das Unternehmen für nicht geeignet, nachdem es in der Vergangenheit zu zahlreichen Verstößen und Übergriffen durch Uber-Fahrer gekommen war. Uber hat gegen den Lizenzentzug Einspruch eingelegt, das Verfahren läuft noch. (vbr)