Baden-Württemberg: Innenminister lässt bei Online-Durchsuchung nicht locker

Das neue Polizeigesetz in BaWü kommt – ohne Online-Durchsuchung. Darauf haben sich Grüne und CDU geeinigt. Der Innenminister bleibt aber bei seiner Forderung.

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Baden-Württemberg: Innenminister lässt bei Online-Durchsuchung nicht locker

(Bild: blickpixel)

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Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) hofft, die von den Grünen abgelehnte Online-Durchsuchung zum Verhindern schwerer Verbrechen eines Tages doch noch durchsetzen zu können. "Unsere sicherheitspolitischen Konzepte bleiben auf der Tagesordnung. Ich werde von meinen Überzeugungen nicht Abstand nehmen", sagte Strobl der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Er ergänzte allerdings, dass er politischer Realist und Pragmatiker sei und sehe, was durchsetzbar und möglich sei. "Wir können in der Koalition auch nicht in einem vierteljährlichen Rhythmus das Polizeigesetz überarbeiten."

In den Verhandlungen mit den Grünen zur anstehenden Verschärfung des Polizeigesetzes in dem südlichen Bundesland hatte Strobl bei der Online-Durchsuchung nachgeben müssen. Bei dem Instrument geht es um das heimliche Durchsuchen von Festplatten von Computern, um beispielsweise Terrorpläne zu vereiteln. Die Grünen hatten sehr früh erklärt, dass das für sie eine rote Linie sei. Strobl ist aber überzeugt: "Wir brauchen das Instrument zur Abwehr schwerer und schwerster Straftaten."

Der Innenminister erklärte, dass man es zum Teil mit Tätern zu tun habe, die nicht kommunizierten. Von solchen Leuten erführen die Beamten relativ wenig. Es sei zum Beispiel bei der Kinderpornografie verbreitet, dass Bilder nicht über das Internet geschickt würden, sondern auf einem Datenträger ganz normal mit der Post. "Dann haben die Tausende von Bildern auf ihrem Computer." Kinderpornografie sei ein ganz furchtbares Verbrechen, betonte Strobl. "Da sind zwei-, dreijährige Säuglinge Opfer, die schwer gequält werden. Da würde uns die Online-Durchsuchung sehr helfen, Zugriff auf solche Computer zu bekommen, wo dieses widerliche Zeug drauf ist."

Strobl hielt dem grünen Koalitionspartner aber zugute, dass er bei der Reform des Polizeigesetzes eine weiter Strecke mitgehe. "Die Änderungen, die wir jetzt vornehmen – der Einsatz der Bodycam in Innenräumen und die Durchsuchung bei großen Veranstaltungen – ist ja schon mehr, als ursprünglich kommen sollte." Damit erreiche man für die Polizei mehr, als im Koalitionsvertrag vereinbart gewesen sei.

Der Einigung zufolge dürfen Polizisten künftig in bestimmten Fällen Schulterkameras ("Bodycams") auch in Wohnungen oder Diskotheken einsetzen. Während der Testphase hatte der Landesdatenschutzbeauftragte Bedingungen für den Bodycam-Einsatz gestellt. Zudem soll die Rechtsgrundlage für Kontrollen und Durchsuchungen bei Großveranstaltungen – etwa Weihnachtsmärkte oder Fußballspiele – verbessert werden. Lange hatten die Koalitionspartner über mehr Befugnisse für die Polizei gestritten. Kurz vor Weihnachten gab es eine Einigung. Neben der Online-Durchsuchung schafft es aber auch die Schleierfahndung nicht ins neue Gesetz. Dabei geht es um das Recht, die Feststellung der Identität von Menschen generell im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern zu ermöglichen.

Strobl räumte ein, dass sicherheitspolitische Maßnahmen nach schweren Verbrechen oder Anschlägen eher durchsetzbar seien. "Niemand, schon gar nicht ich, wünscht sich solche Ereignisse herbei", betonte er. "Aber wahr ist, dass Sicherheitsgesetzgebung nach schrecklichen Ereignissen eine Dynamik bekommt. Das ist kein Zynismus, das ist einfach so." Dann sei es gut, wenn die in Rede stehenden Maßnahmen nicht mit heißer Nadel gestrickt würden. Es gebe Leute, die etwas in der Schublade liegen hätten, was Sicherheitsexperten mit einem kühlen Kopf erarbeitet hätten. Seine Schublade sei damit immer gut gefüllt.

Bereits Ende 2017 hat der Landtag ein Anti-Terror-Paket der grün-schwarzen Landesregierung beschlossen. Es soll helfen, mögliche Terrorpläne frühzeitig zu erkennen und Anschläge zu verhindern. Anlass hierfür war der Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016. Schon damals war die umstrittene Online-Durchsuchung Gegenstand der grün-schwarzen Verhandlungen. Die Grünen sind aber dagegen – bis heute. Es handelt sich um das heimliche Durchsuchen ganzer Festplatten eines Computers. Zuvor ist dazu die Installation spezieller Software über Trojaner nötig, damit die Ermittler verdeckt Zugriff auf den Computer bekommen. Gegen die Regelung zum Einsatz des Trojaners hatte eine zivilgesellschaft Organisation bereits vor einem Jahr Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Die Grünen haben große Bedenken, weil sie den Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung tangiert sehen. Denn viele Menschen speichern auch private Daten wie Fotos oder Tagebücher auf ihren Rechnern. Die Online-Durchsuchung zur Strafverfolgung ist bereits erlaubt. Sie ist in einem Bundesgesetz geregelt.

(mit Material der dpa) / (tiw)