Bundesnetzagentur: Geldstrafe gegen Sky wegen Telefonwerbung

Bei der Werbung für Neukunden hat Sky Deutschland nicht mit der gebotenen Sorgfalt agiert, meint die Netzagentur. Das Unternehmen sei ein "Wiederholungstäter".

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Bundesnetzagentur: Geldstrafe gegen Sky wegen Telefonwerbung

(Bild: Sky Deutschland)

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Die Bundesnetzagentur hat gegen Sky Deutschland 250.000 Euro Strafe wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt und das Unternehmen als Wiederholungstäter bezeichnet. Schon in der Vergangenheit habe es mehrfach Bußgelder gegeben. "Sky hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbraucher teilweise in erheblicher Weise belästigt," erklärt der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, nun. Insgesamt seien rund 1000 Anzeigen gegen das Unternehmen eingegangen, in denen es um Beschwerden gegen Werbeanrufe für das Pay-TV-Angebot von Sky ging.

Wie die Netzagentur in der Begründung der Strafverhängung nun ausführt, habe Sky ein externes Call-Center mit der Neukundenakquise beauftragt und auch die Einholung von Werbeeinwilligungen an den Dienstleister übertragen. Die seien angeblich im Rahmen der Teilnahme an Internetgewinnspielen eingeholt worden, die betroffenen Verbraucher hätten die Internetseiten aber weder besucht noch die Einwilligung erteilt. Sky habe nicht ausreichend überprüft, ob die Einwilligungen tatsächlich eingeholt wurden, erklärt die Netzagentur. In anderen Fällen sei die Einwilligung zwar tatsächlich eingeholt, Widerrufe aber nicht akzeptiert worden. "Einige Betroffene berichteten von einem regelrechten 'Telefonterror' mit mehrfachen Anrufen pro Tag oder Anrufen über einen längeren Zeitraum hinweg."

Die Netzagentur ergänzt, dass man habe belegen können, dass Sky Deutschland "kein geeignetes System zur Verarbeitung und Dokumentation von Werbewiderrufen etabliert hatte". Das Unternehmen habe auch eingestanden, dass diese Widerrufe teilweise "erst deutlich verzögert" bearbeitet worden seien. Die Geldstrafe ist noch nicht rechtskräftig, über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

[Update 23.12.2019 – 15:20 Uhr] Sky hat inzwischen gegenüber heise online erklärt, dass man den Bescheid detailliert prüfen und über entsprechende Rechtsmittel entscheiden werde.

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(mho)