Klimaschutzpaket: Bundesregierung verteidigt höhere Luftverkehrsteuer

Durch eine höhere Luftverkehrsteuer sollen Passagiere auf andere Verkehrsmittel umsteigen. Die FDP stellt das Vorhaben in Frage.

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Klimaschutzpaket: Bundesregierung verteidigt höhere Luftverkehrsteuer

Airbus-Modelle fliegen eine Formation.

(Bild: airbus.com)

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Die Erhöhung der Luftverkehrsteuer verstößt aus Sicht der Bundesregierung nicht gegen die internationalen Vereinbarungen für die gegenseitige marktwirtschaftliche Liberalisierung des zivilen Luftfahrtsektors (Open-Skies-Abkommen). Auch stehe sie nicht dem globalen Klimaschutzinstrument CORSIA entgegen. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor.

Steuern zu fiskalischen und anderen Zwecken zu erheben sei ein staatliches Hoheitsrecht, schreibt die Bundesregierung. Für innereuropäische Ziele steigt die Luftverkehrsteuer zum 1. April 2020 um 5,53 Euro auf 13,03 Euro. Für mittlere Distanzen bis 6000 Kilometern erhöht sie sich um 9,58 Euro auf 33,01 Euro, für Fernflüge sind dann 59,43 Euro fällig, 17,25 Euro mehr als bisher.

Das Klimaschutzpaket der Bundesregierung sieht vor, die Mehrwertsteuer für Bahnfahrten von 19 auf 7 Prozent zu senken. Das solle durch die Erhöhung der Luftverkehrsteuer ausgeglichen werden. Auch sollten durch den höheren Preis mehr Passagiere auf umweltfreundliche Verkehrsträger umsteigen.

Die FDP hatte in ihrer Anfrage darauf hingewiesen, dass der Branchenverband Airlines for America (A4A) die Erhöhung der Luftverkehrsteuer als unvereinbar mit dem Open-Skies-Abkommen und mit dem Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA) ansehe. Das Programm wurde auf der 39. Vollversammlung der internationalen staatlichen Luftfahrtorganisation ICAO 2016 in Montreal von den 191 ICAO-Mitgliedsstaaten beschlossen. Es sieht vor, dass CO2-Emissionen des internationalen Luftverkehrs durch zertifizierte Klimaschutzprojekte kompensiert werden.

Die Bundesregierung unterstützt CORSIA nach eigenen Angaben, das Programm werde nicht von der Luftverkehrsteuer untergraben. Jeder Staat habe das Recht, Steuern zur Erreichung politischer Ziele unter der Voraussetzung zu erheben, dass diese diskriminierungsfrei angewendet werden.

Auf die Frage der FDP, ob die Luftverkehrswirtschaft und europäische Regierungen mehr erreichen können, wenn sie sich auf die Förderung von CORSIA und die Entwicklung klimafreundlicher Antriebe konzentrieren, geht die Bundesregierung nur indirekt ein. Sie meint laut Antwort, dass zur Erreichung der Klimaziele von Paris auch andere Maßnahmen ergriffen werden müssen. "Dazu gehören technische Maßnahmen wie klimafreundliche Antriebe, aber auch operationelle Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Entwicklung und Markteinführung nachhaltiger alternativer Treibstoffe." (anw)