Seehofer will Passfotos vom Fotografen weiter erlauben

Fotografen sollen weiterhin Passbilder für Ausweisdokumente erstellen dürfen. Ein Weg zur sicheren Übertragung zu den Behörden wird noch gesucht.

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Elektronischer Personalausweis

(Bild: dpa, dpa)

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  • dpa

Nach Kritik von Fotografen und Verbänden will das Bundesinnenministerium nun doch nicht vorschreiben, dass Passfotos nur noch im Bürgeramt aufgenommen werden dürfen. "Bei der Sicherheit unserer Identitätsdokumente machen wir keine Kompromisse. Das gilt auch für die Passfotos", sagte Innenminister Horst Seehofer (CSU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Ziel der neuen Regelungen im Pass- und Ausweisgesetz sei es, die Fälschungssicherheit weiter zu erhöhen. Seehofer betonte aber, ihm sei wichtig, dass sich Bürger in Zukunft "entscheiden können, ob sie die Passfotos künftig bei der Behörde oder in einem Fotogeschäft anfertigen lassen".

Bisher sieht der Entwurf des Innenministeriums vor, dass Fotos für einen Reisepass oder Personalausweis nur noch bei der zuständigen Behörde gemacht werden dürfen. Grund ist die Sorge vor Bildmanipulationen, etwa durch das sogenannte Morphing, wobei Bilder von mehreren Gesichtern zu einem verschmelzen. Unter anderem Fotohändler kritisieren das Vorhaben scharf. Sie befürchten große Einbußen. Seehofer verspricht nun, dass beides erlaubt sein soll. Der Antragsteller kann also selbst entscheiden, ob er vor dem Gang zum Bürgeramt erst noch zum Fotografen geht, um dort ein biometrisches Foto machen zu lassen.

Das Ministerium sucht jetzt nach einem Weg, der den Sicherheitsinteressen Rechnung trägt, ohne die Fotografen zu benachteiligen. Wie der genau aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Eine Möglichkeit wären beispielsweise spezielle Regelungen für eine Übertragung vom Fotogeschäft direkt zum Bürgeramt. Nach Angaben aus dem Innenministerium sind deutschen Sicherheitsbehörden drei Fälle von gemorphten Lichtbildern in Reisedokumenten bekannt – in einem Fall ging es um einen deutschen Reisepass.

Die Verbände und die Bundesländer haben noch bis zum 28. Januar Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. (bme)