BfDI für Verbot von biometrischer Gesichtserkennung im öffentlichen Raum

Biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum sollte in Europa verboten sein. Der BfDI befürchtet Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte.

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Fehler der Gesichtserkennung: Unschuldige auf Fahndungsaufruf in Sri Lanka

(Bild: Neosiam32896395/Shutterstock.com)

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber (SPD), hat davor gewarnt, biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum einzusetzen und ein Verbot für den Einsatz in Europa gefordert. In einem Statement gegenüber heise online heißt es, dass "biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum" die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gefährden. "Sie greift tief in die Grundrechte von uns allen ein", heißt es weiter.

Kelber befürchtet, dass der Einsatz von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum die Bürgerinnen und Bürger zu einer Verhaltensänderung bewegen könnte. Als Beispiel führt er die Teilnahme an Demonstrationen an. Demonstranten, die trotz gesetzestreuem Verhalten befürchten müssen, dass sie identifiziert und ihre Daten gespeichert werden, würden möglicherweise nicht mehr protestieren gehen. Der Staat nehme damit in Kauf, dass Bürgerinnen und Bürger auf ihre Freiheitsrechte verzichten. Dies gefährde auch den liberalen Rechtsstaat.

Private Unternehmen würden durch den Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung "immer mehr Erkenntnisse gewinnen, die sie zu ihrem eigenen Vorteil nutzen", sagte Kelber auch in Hinblick auf die US-Firma Clearview AI. Am Wochenende war bekannt geworden, dass Clearview AI eine Datenbank mit rund 3 Milliarden frei im Internet verfügbaren Fotos erstellt hat und auf dieser Grundlage verschiedenen Behörden einen Gesichtserkennungsdienst anbietet.

Ferner bemängelt der Bundesdatenschutzbeauftragte, dass "die Technik zahlreiche Fehlerkennungen" produziere. Für die Betroffenen stelle das eine Belastung dar. Er fordert deshalb eine Regulierung für den Einsatz der Gesichtserkennungstechnik und eine "klare Anwendung der DSGVO gegenüber Privatfirmen". Ein Verbot der biometrischen Gesichtserkennung im öffentlichen Raum wäre "ein großer Schritt für Europa". (olb)