Brandenburgs Regierung sagt ausreichenden Datenschutz bei Kennzeichenfahndung zu

Die automatische Kfz-Kennzeichenerfassung wurde Thema im Brandenburger Landtag. Die Regierung versprach, sich um den Datenschutz zu kümmern.

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Brandenburger Regierung sagt ausreichenden Datenschutz bei Kennzeichenfahndung zu

KESY an einer Autobahn in Brandenburg.

(Bild: dpa / Patrick Pleul)

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Die Brandenburger Landesregierung hat die massenhafte Kennzeichenerfassung auf Autobahnen grundsätzlich verteidigt, aber zugesagt, Datenschutzverstöße zu stoppen. "Wir wollen alles tun, um Verbrecher zu stellen und Verbrechen zu verhindern, aber was immer wir tun, muss sich im Rahmen dieses Rechtsstaates bewegen", sagte Innenminister Michael Stübgen (CDU) am Mittwoch im Potsdamer Landtag. Das Ministerium setzte gerade die zugesagten Schritte um und wolle die rechtlichen Bedenken beheben – "und zwar rechtzeitig". "Die Größe dieser Datenwolke habe ich von Anfang an kritisch gesehen", sagte er.

Auf Brandenburgs Autobahnen werden seit 2010 wegen laufender Ermittlungsverfahren und auf Anordnung der Staatsanwaltschaften Kennzeichen erfasst und gespeichert. Als die Polizei 2019 nach der verschwundenen Rebecca aus Berlin suchte, wurde das abgekürzt KESY genannte Kennzeichen-Erfassungssystem bekannt. Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hatte die Praxis als unzulässig bewertet. Bis Anfang Februar will das Innenministerium dazu Stellung nehmen. Auch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts Brandenburg steht noch aus.

Die Linksfraktion hatte keinen Erfolg mit der Forderung, die massenhafte Aufzeichnung bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts und der Umsetzung erforderlicher Regelungen auszusetzen. "Das, was Brandenburg betreibt, ist eine Vorratsdatenspeicherung", sagte der Abgeordnete Andreas Büttner. Stübgen wies das zurück und verwies auf die notwendigen richterlichen Anordnungen.

Die Landtagsmehrheit stimmte jedoch für eine Entschließung von SPD, CDU und Grünen. Darin wird das Ministerium aufgefordert, die Beanstandungen zum Datenschutz zu berücksichtigen. Die Polizei hat nach Anordnung der Staatsanwaltschaft inzwischen eine große Menge an Daten gelöscht. Neben dieser Erfassung von Kennzeichen zur Strafverfolgung gibt es auch die zur Gefahrenabwehr nach dem Polizeigesetz. Dabei müssen Daten bei einem Abgleich sofort gelöscht werden, wenn es keine Übereinstimmung gibt. (anw)