Verkehrsexperten: E-Tretroller nur mit Blinker und Prüfbescheinigung

Auf dem deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar wurde auch über E-Tretroller diskutiert.

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Verkehrsexperten: E-Tretroller nur mit Blinker und Prüfbescheinigung

Damit E-Rollerfahrende noch sicherer als jene Behelmte hier unterwegs sind, sollen die Gefährte Blinker bekommen, meinen Verkehrsexperten.

(Bild: dpa / Roland Weihrauch)

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Elektro-Tretroller sollten nach den Vorstellungen des Deutschen Verkehrsgerichtstags (VGT) künftig mit Blinkern ausgerüstet werden. Experten warnten auf dem Kongress in Goslar davor, dass die auch als E-Scooter bezeichneten Gefährte mit einer Hand nicht sicher gesteuert werden könnten, sodass das Anzeigen der Fahrtrichtung mit der Hand zu gefährlich sei.

Zudem solle das Führen der E-Tretroller künftig nur noch mit einer Prüfbescheinigung erlaubt sein. Die Elektrotretroller, die bis zu 20 Stundenkilometer schnell sind, dürfen derzeit von Personen ab 14 Jahren ohne jeden Nachweis von Kenntnissen zu Verkehrsregeln gefahren werden.

"Verkehrsregeln sind häufig entweder unzureichend bekannt oder sie werden bewusst missachtet. Gerne werden Gehwege befahren oder Ampeln werden ignoriert, Gefahren werden unterschätzt", hatte Detlev Lipphard vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat erläutert. Ursachen für Unfälle seien stets Unachtsamkeit, Fehler beim Abbiegen, Missachtung der Wartepflicht, Ablenkung oder Trunkenheit. Zudem unterscheide sich das Fahren mit E-Tretrollern stark vom Fahrrad; es sei anspruchsvoll, auch in gefährlichen Situationen das Gleichgewicht zu halten.

Weil E-Tretroller auf Radwegen fahren müssen und dort beim Platz mit Fahrrädern konkurrieren, müsse die Radverkehrs-Infrastruktur ausgebaut werden, hieß es in Goslar. "Wo die Gesamtbreite für eine separate Führung auf Radwegen, Radfahr- oder Schutzstreifen nicht ausreicht, müssen E-Scooter die Fahrbahn benutzen. Auf diesen Straßen sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit Tempo 30 angeordnet werden können", empfahl Lipphard.

Der Arbeitskreis monierte zudem die Abstellpraxis der Elektro-Tretroller. Gefordert sei eine bundeseinheitliche Regelung, wo die Gefährte legal abgestellt werden dürfen. Eine Legalisierung weitere Elektrokleinstfahrzeuge, insbesondere solcher ohne Lenkstange, hält der VGT aus Sicherheitsgründen für nicht sinnvoll.

E-Stehroller im öffentlichen Verkehr (76 Bilder)

Seit dem 15. Juni 2019 sind Elektro-Stehroller, auch E-Tretroller oder E-Scooter genannt, auf öffentlichen Straßen in Deutschland zugelassen. Schon wurden die ersten in deutschen Städten gesichtet.
(Bild: Lime)

Beim Verkehrsgerichtstag kommen jedes Jahr bis zu 2000 Verkehrsjuristen und Fachleute aus Hochschulen, Automobilclubs, Ministerien, Behörden, Unternehmen und Verbänden zusammen. Sie erörtern aktuelle Fragen des Straßenverkehrs und des Verkehrsrechts – und geben am Ende ihre oft viel beachteten Empfehlungen. (mit Material der dpa) / (anw)