Grünen-Gutachten schürt Zweifel an EU-Urheberrechtsreform

Dass eine Online-Plattform von bestimmten Rechteinhabern eine Erlaubnis einholen muss, sieht ein Gutachter im Auftrag der Grünen skeptisch.

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Grünen-Gutachten schürt Zweifel an EU-Urheberrechtsreform

(Bild: gotphotos / shutterstock.com)

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  • dpa

Ein neues Gutachten der Grünen im Bundestag wirft erneut Zweifel an der EU-Urheberrechtsrichtlinie auf. Als problematisch wird darin der Aspekt eingestuft, dass eine Online-Plattform von bestimmten Rechteinhabern eine Erlaubnis einholen muss, damit der Inhalt öffentlich gemacht werden darf, wie der Rechtswissenschaftler Gerald Spindler am Freitag in Berlin erläuterte. Um überhaupt herauszufinden, welche Inhalte Lizenzen brauchen, müsse ein Provider zunächst alle Inhalte durchsuchen. Das führe zu einer allgemeinen Kontrolle.

Die EU-Staaten hatten der Copyright-Reform im April 2019 mehrheitlich zugestimmt. Sie soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. In vielen EU-Ländern, darunter auch Deutschland, gab es dagegen große Proteste.

Der in dem Gutachten kritisierte Aspekt steht in Artikel 17 der Richtlinie. Der Artikel war in der Vergangenheit Anstoß für große Proteste wegen einer anderen Passage gewesen, in der es um Uploadfilter geht.

Die Grünen-Fraktion im Bundestag hatte das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Die Sprecherin für Netzpolitik der Fraktion, Tabea Rößner, sagte, die Bundesregierung stehe jetzt in der Pflicht, die Ergebnisse des Gutachtens juristisch zu bewerten.

Die EU-Richtlinie (DSM-RL) muss bis Sommer 2021 in nationales Recht umgesetzt sein. Polen reichte zugleich im Mai 2019 Klage gegen die Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein. So mancher Vorschlag in Deutschland erregt Diskussionen. (anw)