Neue Vorschriften gegen Mobilfunk-Kostenfallen treten in Kraft

Drittanbieter-Dienste sollen nicht mehr so leicht auf der Mobilfunkrechnung der Provider erscheinen können. Kunden erhalten außerdem eine Geld-zurück-Garantie.

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Gegen Mobilfunk-Kostenfallen: Neue Vorschriften treten in Kraft

(Bild: TATSIANAMA/Shutterstock.com)

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Am 1. Februar 2020 treten die von der Bundesnetzagentur festgelegten Vorgaben endgültig in Kraft, die das Bezahlen von Abonnements und Einzelkäufen bei Drittanbietern über die Mobilfunkrechnung des Providers neu regeln. Dazu müssen Mobilfunkanbieter mehrere technische, administrative und finanzielle Vorkehrungen umsetzen, die im Kampf gegen Kostenfallen und Abzocke mehr Sicherheit und Transparenz für die Kunden bringen sollen.

Die neuen Vorschriften beschränken für Provider wie Deutsche Telekom oder Vodafone die Möglichkeiten, Dienste von Drittanbietern über die Mobilfunkrechnung ihrer Kunden abzurechnen, schreibt die Bundesnetzagentur in einer Mitteilung. Eine solche Abrechnung ist künftig nur noch möglich, wenn der Kunde für den Bezahlvorgang entweder zunächst über eine Umleitung (Redirect) vom Diensteanbieter auf eine Webseite des Providers verwiesen wird, oder wenn der Mobilfunkanbieter mehrere Verbraucherschutzmaßnahmen kombiniert und Kunden sich etwa beim Drittanbieter durch einen Login identifizieren.

Abonnements lassen sich generell nur noch über die Redirect-Methode abschließen. Beim Kombi-Modell ist eine Abrechnung über die Mobilfunkrechnung bei Einzelkäufen möglich (ein Redirect ist hier ebenfalls Pflicht) sowie bei Käufen über besonders vertrauenswürdige Drittanbieter, bei denen Kunden sich per Anmeldung identifiziert haben. Kunden erhalten außerdem in einer Vielzahl von Fällen die Möglichkeit, sich bei ungewollten Käufen auf eine Geld-zurück-Garantie bei ihrem Mobilfunkprovider zu berufen.

Wenn Kunden auf ihrer Mobilfunkrechnung unerwünschte oder strittige Posten von Drittanbietern vorfinden, sollen sie sich in jedem Fall mit einer Beschwerde an ihren Mobilfunkanbieter wenden und gegebenenfalls unberechtigte Abbuchungen widerrufen lassen, rät die Bundesnetzagentur. Zusätzlich können Kunden ihre Beschwerde auch online über ein Formular bei der Agentur hinterlegen. Die Mobilfunkanbieter sind laut Auskunft der Agentur verpflichtet, sich mit solchen Kundenbeschwerden zu befassen und dürfen bei Zahlungsverweigerung eines strittigen Rechnungspostens nicht vorschnell mit der Kündigung des Anschlusses drohen – diese Praxis könnte als "unlautere aggressive geschäftliche Handlung" gewertet werden. Die Bundesnetzagentur rät Kunden, sich im Zweifelsfall auf die Garantie zu berufen.

Die neuen Vorgaben gegen Kostenfallen und Abzocke bei Mobilfunk-Diensteanbietern hatte die Bundesnetzagentur im Oktober vergangenen Jahres angekündigt. Der Redirect-Mechanismus wurde von den Verbraucherschutzzentralen kritisiert, weil für Kunden beispielsweise nicht immer klar erkennbar sei, welcher der vielen Zustimmungs-Buttons den Kaufvorgang abschließe. (tiw)