Datenschützerin: Brandenburgs Polizei trickst bei Kennzeichenfahndung

Die brandenburgische Datenschutzbeauftragte wirft den Ordnungshütern vor, widerrechtlich gespeicherte Kennzeichendaten nicht tatsächlich gelöscht zu haben.

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Kennzeichenfahndung: Brandenburgs Polizei trickst beim Datenspeichern

(Bild: Ulf Wittrock/Shutterstock.com)

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Der Streit über die langjährige Praxis der Polizei in Brandenburg, mithilfe von Kfz-Kennzeichen-Scannern täglich den kompletten Autoverkehr an festen Standorten zu überwachen und die Daten auf Vorrat zu speichern, dauert an. Der brandenburgische Polizeipräsident Roger Höppner hatte Anfang Februar versichert, bei dem Verfahren deutlich nachgebessert zu haben. Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge beklagt aber, dass die Fahnder noch immer nicht alle Rechtsverstöße abgestellt haben.

Die Kontrolleurin hatte im Januar "gravierende datenschutzrechtliche Mängel" beim Einsatz des "Kesy" getauften Systems beanstandet, das zudem ohne Rechtsgrundlage eingesetzt werde. Nun moniert Hartge nach einer Analyse der Zusagen der Polizei und zwei weiteren Kontrollbesuchen vor Ort, dass die Ermittler nach eigenen Angaben nur Daten löschten, die sie vor dem 19. Juni 2019 erhoben haben. Einen Nachweis dafür etwa in Form eines technischen Protokolls habe die Behörde nicht vorlegen können.

Schwerer wiegt für Hartge, dass das Polizeipräsidium den kompletten, bis zum gemeldeten Stichtag angefallenen Datenbestand zuvor auf andere Speichermedien übertragen habe, um anfragenden Staatsanwaltschaften weiter darüber Auskunft geben zu können. Für vielen unbeteiligte Autofahrer bedeute dieses Vorgehen, dass der Eingriff in ihre Schutzrechte erst einmal weitergehe, kritisiert die unabhängige Prüferin: "Ihre Daten liegen immer noch vor – neuerdings aber auf Magnetbändern und nicht mehr auf einem Server. Eine tatsächliche Löschung sieht anders aus."

Pikiert zeigt sich Hartge zudem, weil die Polizei das Verfahren auf Grundlage einer staatsanwaltschaftlichen Anordnung nahezu unverändert weiterbetreibe. Die Daten würden seit dem 20. Juni vollständig gespeichert. Das Polizeipräsidium habe zwar technisch-organisatorische Maßnahmen benannt, die es im Interesse des Datenschutzes der Betroffenen umzusetzen beabsichtige. Ob diese ausreichten, um den Anforderungen zu genügen, lasse sich ohne detailliertere Informationen dazu aber noch nicht einschätzen.

Zu den Auskunftsrechten der erfassten Personen verweist das Polizeipräsidium auf den Ausgang eines am Landesverfassungsgericht anhängigen Beschwerdeverfahrens. Laut Hartge ist aber offen, wann beziehungsweise ob die Richter überhaupt eine Entscheidung fällten, die konkrete Auswirkungen auf das Verfahren bei der Polizei habe. Insofern sei es dringend erforderlich, dass die Behörde eine eigene Konzeption entwickele, um die Rechte Betroffener durch Transparenz zu wahren.

Nach wie vor hält die Datenschutzbeauftragte zudem ihre massiven Zweifel aufrecht, ob der von den Fahndern in Anspruch genommene Paragraf 100h der Strafprozessordnung als rechtliche Basis für den Einsatz der automatisierten Nummernschilderfassung im Aufzeichnungsmodus ausreiche. Positiv sieht Hartge nur, dass sich die Polizei an 35 Staatsanwaltschaften in 13 Bundesländern sowie an den Generalbundesanwalt gewandt habe, um den Bestand der gespeicherten Kennzeichendaten zu reduzieren. Solange noch keine Rückmeldungen über für dortige Ermittlungsverfahren noch benötigte Informationen vorlägen, bleibe der Bestand aber nach wie vor erhalten. (mho)