Windräder blinken bald nur noch bei Bedarf

Viele Menschen stört das Dauerblinken von Windrädern für die Flugsicherheit. Damit soll bald Schluss sein.

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Winderäder blinken bald nur noch bei Bedarf

(Bild: Dark Sky GmbH)

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Windräder werden bald nicht mehr durchgehend nachts blinken. Der Bundesrat hat am Freitag einer Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen zugestimmt. Künftig sollen Windenergieanlagen nur noch dann leuchten, wenn tatsächlich ein Flugzeug in der Nähe ist. Damit soll die Belastung für Anwohner nachlassen. Nun muss noch das Bundeskabinett zustimmen, dann kann die Neuregelung in Kraft treten.

Ende 2016 hatten die Umweltminister der Länder den Bund aufgefordert, die bedarfsgerechte Befeuerung von Windkraftanlagen zu prüfen. "Es stört viele Menschen, wenn Windanlagen nachts durchgehend blinken und es nie ganz dunkel wird", erläuterte seinerzeit der damalige schleswig-holsteinische Umwelt- und Energiewendeminister Robert Habeck.

Der Ausbau der Windenergie ist im vergangenen Jahr stark zurückgegangen, konstatiert das Bundeswirtschaftsministerium. 2019 wurden nur 276 neue Windenergieanlagen in Betrieb genommen mit einer Gesamtleistung von 940 Megawatt. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies bei der Leistung ein Rückgang von mehr als 60 Prozent, im Vergleich zum Durchschnitt des Zubaus der vergangenen fünf Jahre ein Minus von 77 Prozent. Wirtschaftsminister Peter Altmaier hat vor diesem Hintergrund einen Aktionsplan Wind vorgelegt; darin enthalten ist die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen.

Ab dem 1. Juli 2020 soll die neue Gesetzesregelung in Kraft treten, dass Windkraftanlagen nur dann blinken, wenn sich ein Flugobjekt nähert, erläutert die Dark Sky GmbH, die an Technik für bedarfsgerechtes Blinken arbeitet. Nach ihren Angaben müssen rund 18.000 Anlagen mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgestattet werden. Im August 2019 fanden in der Uckermark erste BNK-Testschaltungen statt. (anw)