Glücksspielstaatsvertrag: Datenschützer warnt vor Totalüberwachung

Der Ex-Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert die Initiative der Länder fürs Online-Zocken scharf. Die Mehrheit der Deutschen hat Bedenken.

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Online-Glücksspiele

(Bild: dpa, Axel Heimken)

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Die geplante Reform des Glücksspielstaatsvertrags ruft Datenschützer auf den Plan. "Was als Schutz vor der Spielsucht gedacht ist, führt zur Totalüberwachung und Bevormundung", monierte der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Ihm geht die vorgesehene "fürsorgliche Beobachtung durch den Staat" zu weit: "Es fehlt die Verhältnismäßigkeit."

Die Zielsetzungen, die die Länder mit dem Entwurf verfolgten, sind Schaar zufolge zwar prinzipiell richtig und nachvollziehbar. Es bestünde ein öffentliches Interesse, den Gefahren von Spielsucht entgegenzuwirken und Geldwäsche zu bekämpfen. Trotzdem hält er die vorgesehenen Regeln aus Datenschutzsicht für "mehr als bedenklich". Sie seien mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht vereinbar.

Die skizzierte zentrale Spielerdatei sei nichts anderes als eine anlasslose zentrale Vorratsdatenspeicherung, beklagte der Vorsitzende der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID). Schaar hat seine Bedenken dem Bericht nach auch in einem Gutachten für den Deutschen Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM), dem viele Unternehmen der Glücksspielbranche angehören, zu Papier gebracht.

Die Länder hatten im Januar nach jahrelangen Verhandlungen über die Novelle des Glücksspielmarktes einen Durchbruch erzielt. Bisher illegale Online-Casino sollen demnach grundsätzlich erlaubt werden, allerdings unter hohen Voraussetzungen zum Spielerschutz. Vorgesehen sind eine monatliche Einzahlgrenze von 1000 Euro im Internet sowie eine zentrale Datei für Sperren und zur "Limitüberwachung". Die Details wollen die Länderchefs am 12. März bei der Ministerpräsidentenkonferenz festzurren. Vorige Woche hatte Nordrhein-Westfalen bereits nicht-öffentlich Verbände zu dem Vorhaben angehört.

Bedenken hat laut der FAZ auch die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Helga Block in einer Stellungnahme vorgebracht. Sie kritisiert, dass es laut dem Entwurf nicht mehr möglich sein werde, etwa anonym online zu wetten. Jeder Vorgang würde künftig auf einem personengebundenen Spielerkonto registriert. Die Anbieter müssten Daten aller Teilnehmer an Sportwetten erheben und speichern. Nicht alle davon hätten Suchtprobleme. Block befürchtet daher einen "Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht mit großer Streubreite."

Auch der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) warnte vor einem zu großen Überwachungsapparat und dem "gläsernen Spieler". In der Bevölkerung trifft die ausgemachte Reform ebenfalls auf Widerspruch: 60 Prozent der Bundesbürger halten das Einsatzlimit für zu streng, hat eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Dimap im Auftrag des "Behörden-Spiegel" ergeben. Besonders ablehnend stehen demnach Anhänger der AfD, der FDP und von CDU/CSU mit Quoten zwischen 74 und 60 Prozent diesem Vorhaben gegenüber.

Der Verband Privater Medien (Vaunet) macht sich derweil vor allem für weniger strikte Werbebestimmungen stark. Geht es nach den Ländern, soll Reklame für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele zwischen 6:00 und 21:00 Uhr im Rundfunk und Internet untersagt sein. Die 16 Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) begrüßten die Einigung dagegen. Es gehe darum, mit den neuen Vorschriften den illegalen Markt im Online-Bereich zurückzudrängen. (axk)