Jugendmedienschutz: Länder machen ernst mit Pornowerbeverbot

Heimlich, still und leise haben die Länder eine Klausel in einen Staatsvertrag eingefügt, wonach einfache Pornografie nicht mehr offen beworben werden darf.

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Jugendmedienschutz: Länder machen ernst mit Pornowerbeverbot

(Bild: Shutterstock/Empirephotostock)

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Pornowerbeverbot reloaded: 2015 waren die Bundesländer noch mit ihrer Initiative gescheitert, über eine Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) Reklame für einfache Pornografie nur noch in geschlossenen Benutzergruppen zuzulassen und damit faktisch den Blicken der Öffentlichkeit zu entziehen. Nun findet sich die entsprechende Klausel erneut in einer Gesetzesinitiative, diesmal gut versteckt im Entwurf für einen Medienstaatsvertrag, den die Regierungschefs der Länder bereits im Dezember beschlossen haben.

Es ist nur ein einziger unscheinbarer Satz auf Seite 120 des langen Papiers, der nun aber wieder Rechtsexperten und die Erotikbranche auf die Barrikaden bringt. Dort heißt es, dass in Paragraf 6 JMStV die Wörter eingefügt werden sollen: "Gleiches gilt für Werbung für unzulässige Angebote." Nur wer die alte Fassung der Jugendmedienschutz-Bestimmungen daneben legt, findet heraus: Diese Ansage bringt Reklame für Inhalte, die "in sonstiger Weise pornografisch sind", auf eine Ebene mit "indizierten", also auf der schwarzen Liste der zuständigen Bundesprüfstelle verzeichneten Angebote.

Für letztere gilt bereits die Auflage: Sie dürfen nur unter den Bedingungen beworben werden, "die auch für die Verbreitung des Angebotes selbst gelten". Ein Betreiber von Telemediendiensten muss also sicherstellen, dass Reklame dafür nur Erwachsenen nach einer strengen Altersprüfung mit einem dafür ausreichenden Verifikationssystems zugänglich ist. Dafür sind entsprechende technische Sicherungsmaßnahmen zu treffen.

Die geänderte Variante des Paragrafen kommt Beobachtern zufolge de facto einem Werbeverbot für Pornografie im Internet gleich, da die "gegenstandsneutrale" Werbung miterfasst wird. Betroffen seien neben den klassischen Formaten wie Bannern und Verlinkungen auch die Vorschauseiten der einzelnen pornografischen Angebote.

Die federführende Staatskanzlei Rheinland-Pfalz hat dem Vernehmen nach den Stein des Anstoßes erst zu einem späten Zeitpunkt in den Entwurf für das Prestigeprojekt der Länder eingefügt, mit dem hauptsächlich Internet-Plattformen auch mit nutzergenerierten Inhalten strenger reguliert werden sollen. Im Juli und August 2019 führte die Regierungsinstitution eine Anhörung von Verbänden und Unternehmen durch. In der damals zur Debatte gestellten Fassung soll die Klausel für einen ergänzten Paragrafen 6 JMStV aber noch nicht enthalten gewesen sein. Dementsprechend findet sich in den über 50 Eingaben im Rahmen der Konsultation keinerlei Kritik zu dem Punkt, der 2015 heftig umstritten war.

Die Länder begründen ihr erneutes, zunächst unter dem Radar gehaltenes Vorhaben damit, "dass Werbung für unzulässige Angebote Kinder und Jugendliche auf diese Inhalte aufmerksam macht sowie das Interesse für solche Angebote weckt". Der Konsum solcher Inhalte sei für diese Altersgruppe "häufig besonders reizvoll". Daher sollte dem Nachwuchs schon "die Möglichkeit der Kenntnisnahme und der Nutzung" derlei verlockender Früchte "aufgrund der davon ausgehenden Gefahren vermieden werden".

Der Leipziger Medienrechtler Marc Liesching kritisiert den Neuanlauf der Länder scharf: Der Landesgesetzgeber werde damit "mittelbar zum Absatzförderer von Youporn und Co.", schreibt er in einem Blogbeitrag. Auch über Suchmaschinen könnten sich Kinder und Jugendliche weiter über die Eingabe einschlägiger Suchbegriffe weiter einfach Zugang auch zu pornografischen Inhalten verschaffen. Deutschen Angebote etwa von der Deutschen Telekom oder von Sky, die bislang jugendschutzkonform ihre für Minderjährige unzugänglichen geschlossenen Benutzergruppen neutral bewerben, müssten dagegen möglicherweise ohne weitere Option der Kundenansprache einpacken.

Liesching hatte 2015 bereits herausgearbeitet, dass die geplante Vorschrift aus mehreren Gründen verfassungswidrig sei. Ihm zufolge überschreiten die Länder nicht nur ihre Gesetzgebungskompetenz, sondern greifen auch unverhältnismäßig in die Meinungs- und Medienfreiheit ein. Bei dieser Linie bleibt der Rechtswissenschaftler und moniert, dass die Länder die Norm "auf den letzten Drücker" in den Staatsvertrag hineingemogelt hätten. Vor fünf Jahren waren dagegen auch Verbände der IT-Branche sowie von Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern Sturm gelaufen.

Da der übergeordnete "Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland" aufgrund der Vorgaben der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste bereits im September 2020 in Kraft treten soll, bleibt den Gegner der Passage nur noch wenig Zeit. Sie müssten zudem erreichen, dass sich mindestens ein Landesparlament querlegt und dem Entwurf das erforderliche Plazet verweigert. Dies war bisher nur 2011 einmal der Fall, als der nordrhein-westfälische Landtag die damals vorgesehene JMStV-Novelle im Streit über Altersfreigaben für Webseiten noch kippte. (axk)