Pressure Selling: Verbraucherschützer sehen gesetzlichen Handlungsbedarf

"Nur noch 2 Artikel vorhanden". Online-Shopper, die das sehen, schließen unter diesem Druck einen Kauf mitunter ohne Vergleich ab, sagt eine Umfrage.

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Pressure Selling: Verbraucherzentrale Bundesverband sieht gesetzlichen Handlungsbedarf

(Bild: silvabom/Shutterstock.com)

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Durchschnittlich 38 Prozent der deutschen Verbraucher fühlen sich durch Pressure-Selling-Methoden unter Druck gesetzt. Dies geht aus einer repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentrale Bayern hervor. Konkret geht es beim Pressure Selling um Methoden, die von Online-Shops angewendet werden, um potenzielle Kunden zu einem schnelleren Kauf zu bewegen und so von weiteren Preisvergleichen abzuhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht gesetzlichen Handlungsbedarf.

Nur noch wenige Flüge oder Tickets vorhanden oder das Angebot ist zeitlich limitiert. Verbraucher, die solche Hinweise in einem Online-Shop sehen, neigen dazu, den Kauf schneller und ohne weitere Preisvergleiche abzuschließen. Zwischen knapp ein Viertel bis zu mehr als die Hälfte der befragten Personen gaben in der Umfrage je nach Pressure-Selling-Methode an, sich von solchen Hinweisen unter Druck gesetzt gefühlt zu haben, einen Kauf möglichst schnell abzuschließen. War ein knapper Restbestand eines Artikels angegeben, neigten 45 Prozent zu einem schnellen Geschäftsabschluss, bei Angabe eines zeitlichen Angebots sogar 55 Prozent, heißt es in einer Mitteilung des vzbv. Je nachdem, welche der beiden Methoden der Shop anwendete, hatten zwischen 18 und 37 Prozent das Gefühl, sich nicht ausreichend informiert zu haben – sowohl was den Vergleich mit Wettbewerbern als auch die Vertragsbedingungen angeht.

"Verbraucher sollten sich von solchen Methoden nicht beeindrucken lassen und sich dennoch in Ruhe informieren. Häufig findet man auf anderen Portalen weitere Angebote", sagt Tatjana Halm, die als Juristin und Teamleiterin bei der Verbraucherzentrale Bayern für den digitalen Bereich zuständig ist. Sie sieht einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, sofern die Shops dabei falsche Angaben beispielsweise zum vorhandenen Restbestand eines Artikels machen. Der Verbraucher werde so getäuscht und zu einem vorschnellen Kauf verleitet, sodass ihm möglicherweise ein besseres Angebot entgeht.

Florian Stößel von der vzbv fordert deshalb Änderungen in den aktuellen Gesetzen für Online-Marktplätze zur Stärkung des Verbraucherschutzes. "Obwohl die hier ermittelten Praktiken Verbrauchern Schaden zufügen können, müssen in jedem Einzelfall die Gerichte bemüht werden, um zu klären, ob die im Einzelfall angewandte Methode gegen geltendes Recht verstößt. Der vzbv fordert, dass Online-Marktplätze und Vergleichsportale schon bei der Gestaltung ihres Angebots ihrer Verantwortung für die Interessen des Verbrauchers nachkommen. Diese Verantwortung muss durch positive Standards mit konkreten EU-gesetzlichen Vorgaben verpflichtend gemacht werden." (olb)