Coronavirus: Schweiz verbietet Großveranstaltungen – Autosalon abgesagt

In der Schweiz sind nun Veranstaltungen verboten, an denen mindestens 1000 Personen gleichzeitig zugegen sind. Die Automesse in Genf wird abgesagt.

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Coronavirus: Schweiz verbietet Großveranstaltungen – Autosalon fällt wohl aus

Plakate früherer Autosalons und des geplanten (links oben), der wohl ausfällt.

(Bild: gims.ch)

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Der Bundesrat, die Regierung der Schweiz, hat angesichts der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen verboten. "Dieses Verbot tritt sofort in Kraft und gilt mindestens bis am 15. März", teilte der Bundesrat mit.

Davon betroffen sein wird der Genfer Autosalon. Zu der Messe, die ab Montag stattfinden sollte, waren im vergangenen Jahr 600.000 Besucher gekommen.

Update 28.2.20, 14.30: Die Automesse wird abgesagt, heißt es aus Genf. Die Gesundheit der Menschen habe oberste Priorität. Die Situation sei ernster geworden seit dem ersten Bekanntwerden einer Infektion mit dem Coronavirus in der Schweiz.

Viele Aussteller hatten bereits angekündigt, nur mit verkleinerter Mannschaft anzureisen. Der chinesische Autohersteller Byton hatte am Freitagmorgen seine Teilnahme abgesagt "aufgrund der bislang ungeklärten Covid-19-Risikolage in Genf und der Verantwortung für unsere Mitarbeiter". Die Messe hätte am Montagnachmittag mit einer Preisverleihung für das "Auto des Jahres" und ersten Presseveranstaltungen starten und am Donnerstag ihre Tore für das Publikum öffnen sollen.

Zuvor war schon die erst für April geplante Genfer Uhrenmesse abgesagt worden. Für die Autobranche ist die Absage des Autosalons ein weiterer Schlag nach der Verschiebung der eigentlich für April geplanten großen chinesischen Automesse in Peking.

Für den Bundesrat hat nach eigenen Angaben der Schutz der Bevölkerung oberste Priorität. Er hat die Situation in der Schweiz als "besondere Lage" gemäß Epidemiengesetz eingeschätzt. Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, an denen weniger als 1000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde das Risiko abwägen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht.

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(mit Material der dpa) / (anw)